Streit im Fahrerlager der Regierung
Minister-Chauffeurin muss einen geringeren Lohn hinnehmen als der Fahrer des Ministerpräsidenten.
Düsseldorf. Die Chauffeure der Landesminister können weiter unterschiedlich bezahlt werden. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht wies am Mittwoch die Klage der Ex-Cheffahrerin von Finanzminister Helmut Linssen (CDU) gegen das Land NRW ab. Die Frau hatte Gleichbehandlung gefordert. Denn sie bekomme weniger Geld als der Fahrer von Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, heißt es in ihrer Klage.
Dieser fährt den Landeschef bereits seit 1999 zu seinen Terminen in ganz NRW, damals war Rüttgers als CDU-Chef in der Opposition. Dafür bekommt der Mann eine monatliche Vertreterzulage von 500 Euro gezahlt. In Diensten der Partei habe der Mann deutlich besser verdient, als als Angestellter des Landes heute. Mit der Zulage soll diese Differenz ausgeglichen werden. "Das ist ein Einzelfall, der durchaus zulässig ist", betonte die Vorsitzende Richterin.
Obendrein hatte die Frau eine Leistungszulage in Höhe von rund 500 Euro gefordert, die besonders belasteten Chauffeuren zusteht. Gezahlt wird die Zulage aber nur dann, wenn der Fahrer pro Halbjahr 20 000 Kilometer fährt. Außerdem ist die Bewilligung der Zulage abhängig vom Votum des Ministers, der sich fahren lässt.
Und das ist das Problem für die Fahrerin: "Ich durfte immer nur die kurzen Strecken für ihn fahren", sagte die Frau im Prozess. "Außerdem war ich im ersten Halbjahr häufig krank und bin deshalb nicht auf die Kilometer gekommen."
Das Gericht betonte: "Es gibt nun mal solche Schwellenwerte, an denen sich orientiert wird." Einziger Trost: Inzwischen fährt die Frau für eine Staatssekretärin. "Unser Verhältnis ist wunderbar, und ich komme mit Sicherheit auch auf die 20 000 Kilometer."