Vorerst keine Ermittlungen gegen spanische Königstochter

Palma de Mallorca (dpa) - Die spanische Justiz wird in einer Finanzaffäre vorerst nicht offiziell gegen die Königstochter Cristina ermitteln.

Das Landgericht in Palma de Mallorca widerrief am Dienstag eine Entscheidung des Ermittlungsrichters José Castro, der die 47-jährige Infantin zu einer Verdächtigen erklärt und zu einer Vernehmung vorgeladen hatte.

Nach Ansicht des Gerichts war die Entscheidung des Ermittlers nicht ausreichend begründet. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Cristina mit den Geschäften ihres Mannes Iñaki Urdangarin zu tun gehabt habe, entschieden die Richter. Der frühere Handball-Profi Urdangarin steht im Verdacht, als Präsident einer gemeinnützigen Stiftung Steuergelder in Millionenhöhe unterschlagen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte Einspruch erhoben gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters, die zweitälteste Tochter von König Juan Carlos und Königin Sofía als Beschuldigte zu einer Vernehmung vorzuladen. Das Landgericht gab diesem Einspruch teilweise statt. Es wies allerdings darauf hin, dass seine Entscheidung nur vorläufig sei.

Die Richter trugen dem Ermittler auf, bei den Finanzämtern nähere Informationen einzuholen und bestehende Unklarheiten auszuräumen. Danach solle erneut entschieden werden, ob die Infantin als Beschuldigte eingestuft und vorgeladen werden soll.

Das Landgericht traf die Entscheidung mit zwei zu eins Richterstimmen. Einer der drei Richter der Kammer plädierte in einem Sondervotum dafür, dem Ermittler Castro Recht zu geben und die Königstochter als Beschuldigte einzubestellen. Cristina war an Firmen ihres Mannes beteiligt gewesen. Allerdings ist unklar, ob sie an den Entscheidungsprozessen aktiv teilgenommen oder ob sie nur ihren Namen für Vorstandsposten hergegeben hatte.

Der Finanzskandal um Urdangarin belastet seit Monaten das Ansehen des spanischen Königshauses. Er trug maßgeblich dazu bei, dass die Beliebtheit des Monarchen auf einen Tiefstand gesunken ist.