Warnschussarrest: Union will schnelle Einführung
Berlin (dpa) - Nach wiederholten Gewaltexzessen in Berliner U-Bahn-Stationen dringt die Union auf die schnelle Einführung eines Warnschussarrests für junge Täter. Er soll bei einer ansonsten zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden können und maximal vier Wochen dauern.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte: „Es muss der Vergangenheit angehören, dass Jugendliche ihre Bewährungsstrafen als Trophäen vorzeigen.“
Das Justizministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der etwa um Pfingsten vorliegen soll, wie eine Sprecherin von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bestätigte. Union und FDP hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Warnschussarrest einzuführen. Ebenso vereinbarten die Parteien damals, die Höchststrafe bei einer Verurteilung wegen Mordes nach dem Jugendstrafrecht für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre anzuheben. Nach einem Bericht der „Passauer Neuesten Nachrichten“ (Mittwoch) soll dieses nun ebenfalls in den Gesetzentwurf einfließen.
In der Nacht zum Ostersamstag hatte ein 18-jähriger Schüler im U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-jährigen Mann mit Tritten gegen den Kopf so schwer verletzt, dass dieser das Bewusstsein verlor. Gegen den Täter wurde Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen. Er konnte aber nach Hause gehen und muss sich nur regelmäßig bei der Polizei melden. Der Warnschussarrest wäre für ihn zuvor aber nicht in Frage gekommen, weil er bisher nicht als Krimineller auffiel.
Bisher konnten bis zu vier Wochen Jugendarrest als Warnung verhängt werden, wenn die Tat für eine Jugendstrafe nicht schwer genug war. Nun soll der Arrest zusätzlich zu einer Jugendstrafe mit Bewährung möglich sein, so dass auch bei Bewährungsstrafen unmittelbar Konsequenzen spürbar sind.
Unions-Fraktionsvize Krings sagte der „Welt“ (Dienstag), junge Täter sollten mit dem Warnschussarrest konkret erfahren, was es bedeute, hinter Gittern zu sitzen. Damit würden sie zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Folgen weiterer Gesetzesverstöße spüren. Der Warnschussarrest gilt als „gelbe Karte“. Er soll jungen Tätern auch klar machen, wovon sie verschont blieben, indem ihre Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, das Ministerium arbeite daran, künftig „in engen Grenzen auch die Möglichkeit eines Arrests“ neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zuzulassen. Stadler warnte aber davor, immer wieder neue Gesetze zu fordern. Wichtiger seien gut ausgebildete Jugendrichter, die im Gericht die richtigen Worte fänden und in einem Urteil genau die Möglichkeiten wählten, die den Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zurückholten.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, lehnte den Warnschussarrest ab. „Ich denke, dass wir ein völlig ausreichendes Sanktions-Instrumentarium haben“, sagte er der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch). „Die schnelle Aufklärung und der sofortige Zugriff auf die Täter sind das Entscheidende. Das muss gerade bei jungen Menschen möglichst rasch einsetzen.“