Hilden Fehlende Landesverordnung blockiert Parkplatz-Diskussion
Hilden. · Bei Neubauten kann Hilden künftig nicht auf Stellplätze verzichten.
Mit knapp 26 Quadratkilometern Stadtgebiet und 56 000 Einwohnern zählt Hilden zu den am dichtesten besiedelten Kommunen Deutschlands. Anwohnern in manchen Straßen fällt es schwer, abends einen Gratis-Parkplatz im öffentlichen Bereich zu finden. Das kann verschiedene Gründe haben: Einige wollen sich die Miete für einen privaten Stellplatz sparen. Andere haben ihre vorhandenen Garagen als Lager zweckentfremdet. Manche Familien besitzen mehr Autos als private Stellplätze. Und wieder andere wohnen in Altbauten, bei deren Bau man noch nicht an Stellplätze denken musste und auch keine geschaffen hat, weil es noch nicht so viele private Fahrzeuge gab.
Klar ist: Niemand hat Anspruch auf einen Gratis-Parkplatz auf der Straße direkt vor der Tür. Anwohner wünschen sich regelmäßig Parkzonen, im vergangenen Jahr etwa im Bahnhofsviertel. Ebenso regelmäßig lehnt der Stadtrat das mit Mehrheit ab. Weil die Voraussetzungen dafür nur in der Innenstadt und an der Pungshausstraße (Schulzentrum Holterhöfchen) gegeben seien. Und weil Anwohnerparkzonen das Problem nicht lösen können.
Oberbürgermeister Thomas Geisel denkt gerade laut darüber nach, in Düsseldorf Parkgebühren rund um die Uhr einzuführen: „Parkraum ist ein knappes Gut und muss seinen Preis haben.“ So weit ist Hilden noch nicht. Hier findet man eigentlich immer einen Parkplatz: Kann aber sein, dass er kostet oder dass man dafür einige hundert Meter laufen muss.
Bisherige Regelung „ein Stellplatz pro Wohnung“ reicht nicht mehr
Die Bürgeraktion hat vorgeschlagen, die Stadt solle eine eigene Stellplatz-Satzung erlassen und dabei die unterschiedlichen Bedarfe in den Wohnvierteln berücksichtigen. Weil das nach der neuen Landesbauordnung möglich ist und weil die bisherige Regelung „ein Stellplatz je Wohnung“ nicht mehr ausreiche, erläuterte Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen. Der Antrag ist einstimmig vertagt worden, weil die Verwaltung auf eine neue Rechtsverordnung der Landesbauordnung wartet. Die ist längst überfällig und sollte eigentlich zum 1. Januar 2019 rechtswirksam werden. „Wir brauchen die Vorgabe des Landes, um Regelungen für Hilden zu finden“, erläutert Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger. Er betont aber auch: „Die neue Verordnung gilt nur für Neubauten oder wesentliche Nutzungsänderungen, aber nicht für den Wohnungsbestand.“
Das heißt: Viele Stellplatz-Probleme wird man mit der neuen Rechtsverordnung nicht lösen können. Sie sieht immerhin vor: Bei Neubauten ganz auf Stellplätze für private Autos und Fahrräder verzichten kann eine Kommune nicht mehr (in der Fassung von 2016 war das noch möglich). Das sei ganz in ihrem Interesse, sagt die Stadt.
Im Entwurf stehe, dass für ein bis zwei Wohnungen im Einfamilienhaus mindestens 0,9 bis 1,5 Stellplätze nachzuweisen seien, so Stuhlträger. Auf dieser Grundlage kann der Stadtrat dann diskutieren – voraussichtlich ab dem Frühjahr.