Analyse: Koalition will Position der Mieter schwächen

Bei der Dauer der Kündigungsfrist sind Mieter besser gestellt – noch.

Düsseldorf. Im 132-seitigen Koalitionsvertrag von Union und FDP ist es nur ein versteckter Satz. In die Diskussion geriet er aber erst, als FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger ihn jetzt wiederholte: "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter."

Seit dem Jahr 2001 gelten für Mieter und Vermieter unterschiedliche Fristen. Wenn es sich nicht um einen befristeten Mietvertrag handelt, kommt der Mieter schneller aus dem Vertrag, der Vermieter muss sich mitunter länger daran festhalten lassen. Und natürlich muss der Vermieter auch einen Kündigungsgrund haben, zum Beispiel Eigenbedarf.

Je länger der Mieter in der Wohnung lebt, umso länger hat er Zeit zum Auszug. Bei bis zu fünf Jahren Mietdauer gilt auch für die Kündigung durch den Vermieter nur eine Dreimonatsfrist. Nach fünf Jahren verlängert sie sich auf sechs Monate, nach acht Jahren auf neun Monate. Der Mieter hingegen kann mit einer Dreimonatsfrist aussteigen.

Wenn die Fristen nun vereinheitlicht werden sollen, so kann dies zweierlei bedeuten. Entweder kann auch der Vermieter sogar bei langjährig laufenden Mietverträgen mit Dreimonatsfrist kündigen. Oder aber es wird der umgekehrte Weg gewählt: Auch ein Mieter käme bei länger laufenden Mietverhältnissen nicht mehr so schnell aus dem Vertrag.

So war es übrigens vor der Reform vor neun Jahren. Ein Mieter musste mitunter bis zu einem Jahr nach der Kündigung die Miete zahlen. Das Argument, hier die Frist zu verkürzen, war damals: Arbeitnehmer, von denen ja Flexibilität verlangt wird, können sich dann keinen schnellen Stellenwechsel leisten. Alte Menschen, die ins Seniorenheim wollen, können dies nicht, weil sie ihre Miete weiter zahlen müssen.

Diese Argumente gelten heute wie damals. Die Vereinheitlichung der Fristen wird daher eher so aussehen, dass man auch dem Vermieter erlaubt, immer mit der kurzen Dreimonatsfrist zu kündigen. Dass dies im Interesse der Wohnungswirtschaft wäre, ist verständlich.

Das Argument "Gleiches Recht für beide Seiten" kontert der Mieterbund jedoch damit, dass Mieter ein stärkeres Schutzbedürfnis haben. Es mache einen Unterschied, ob ein Mieter seine Wohnung aufgibt oder ob der Vermieter kündigt: "Je mehr und länger der Mieter in seiner Umgebung verwurzelt ist, desto mehr Zeit braucht er für die Suche nach einer neuen Wohnung."