Analyse: Private Bankdaten für die Terrorfahnder

Die USA wollen Zugriff auf Informationen über Bürger und Firmen in der EU.

Straßburg. Die Innenminister der EU könnten am Montag einen Beschluss fassen, der Bankkunden in Europa zunehmend ins Visier der Terrorfahnder geraten lässt. Der Ministerrunde liegt ein Abkommen mit den USA zur Unterschrift vor, das US-Fahndern Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürger und Unternehmen gewähren soll.

Bei den Plänen geht es um Daten, die der Finanzdienstleister Swift mit Sitz in Belgien verwaltet. Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8300 Banken weltweit ab. Darunter sind auch Standardüberweisungen in der EU. Bankkunden kennen den Dienstleister von dem Swift/Bic-Code, der die internationale Bankleitzahl kennzeichnet.

Theoretisch könnte jeder EU-Bürger ins Visier der US-Fahnder geraten, der eine Überweisung über Swift abwickelt. Das System übermittelt den Namen des Absenders und Empfängers einer Überweisung, die Kontodaten, den Verwendungszweck und die Summe. Diese Daten sollen nach dem Verhandlungsmandat mit den USA maximal fünf Jahre zur Terrorfahndung gespeichert werden können.

Nein. Bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 werten Fahnder in den USA die Daten aus, um Geldquellen von Terroristen offen zu legen. 2006 flog auf, dass die Ermittler einen Server von Swift in den USA anzapften, ohne dass die Europäer etwas davon wussten. Der Finanzdienstleister entschied deshalb, in Europa weitere Rechenzentren aufzubauen. Von 2010 an wird der europäische Zahlungsverkehr nur noch in der Schweiz und den Niederlanden verarbeitet. Damit die US-Fahnder weiterhin Zugriff auf die Daten haben, will die EU Informationen bei begründeten Anfragen trotzdem weitergeben. Daher ist das Abkommen geplant.

Datenschützer fürchten: zu wenig. Denn von dem Zugriff auf ihre persönlichen Daten erfahren die Bürger in der Regel nichts. Die Bundesregierung beharrt darauf, dass in dem Abkommen mit den USA ein Klagerecht betroffener Bürger verankert wird. Inwiefern dieser Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ist jedoch offen.