Analyse: Steuerbonus wäre nur für wenige attraktiv
Viele Ehepaare und Empfänger von Sozialleistungen würden nicht vom Bonus profitieren.
München. Keine Steuererklärung machen müssen und auch noch 300 Euro Bonus kassieren - der Plan der SPD klingt wie der heimliche Traum des Steuerzahlers. Doch ob die angestrebte Entbürokratisierung tatsächlich gelingen kann, hängt von der Ausgestaltung ab.
Im derzeitigen Rechtsrahmen würden nach Angaben des Bunds der Steuerzahler nur wenige profitieren. Den Beziehern von Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld und einem Großteil der Ehepaare würde der Bonus nur nutzen, wenn zugleich das Steuerrecht gründlich reformiert wird.
Entscheidend ist, wie mit den Beziehern von Lohnersatzleistungen umgegangen wird. Bisher sind alle Bezieher von mehr als 410Euro dieser Leistungen pro Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sie würden damit von dem Bonus nicht profitieren können.
Zu den Lohnersatzleistungen zählen Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken-, Insolvenz- oder Elterngeld. Der Arbeiter des insolventen Autobauers Karmann wäre also nach der momentanen Rechtslage ebenso ausgeschlossen wie der durch einen Arbeitsunfall drei Monate kranke Maurer.
Das zweite Problem sind die Ehepaare. Für sie plant die SPD einen Bonus von 600 Euro. Grundsätzlich möglich ist dies im geltenden Recht nur, wenn beide Partner die Steuerklasse IV haben, da diese nicht dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Bei Ehepaaren ist aber auch die Kombination der Steuerklassen III und V weit verbreitet. Sie lohnt sich, wenn ein Partner den Hauptteil des Familieneinkommens verdient. Sie geht jedoch mit einer Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung einher, so dass auch hier der SPD-Bonus nicht greift.
Dasselbe gilt für Selbstständige, da diese ab einem Jahreseinkommen von 7835 Euro ebenfalls eine Steuererklärung abgeben müssen. Auch wer sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte hat eintragen lassen - etwa Landwirte mit negativen Einkünften oder Behinderte - muss eine Steuererklärung abgeben.
Falls die SPD das Steuerrecht für den mit drei Milliarden Euro vergleichsweise leichtgewichtigen Bonus nicht gründlich reformieren will, bleiben am Ende nur wenige mögliche Profiteure übrig.
Dazu zählen Schüler und Studenten, die nebenher Geld verdienen und bei der Steuererklärung wenig absetzen können. Auch Arbeitnehmer, die nicht unter die Ausschlussgründe fallen, können profitieren, wenn sie keine Werbungskosten über die Pauschale von 920 Euro pro Jahr hinaus geltend machen können.