Angemessenes Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hat ein angemessenes Urteil gefällt, das auch den weiten Weg eines überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftlers bis zu einer Professur berücksichtigt: Denn Professor wird man erst nach einem langen, selektiven Prozess — und im Schnitt erst mit 42 Jahren.

Erst nach langer Zeit in befristeten, zumeist niedrig entlohnten Arbeitsverhältnissen als Mitarbeiter wird ein Wissenschaftler möglicherweise auf eine Professur berufen — und das bislang zu einem Gehalt, das noch unter dem eines altgedienten Gymnasiallehrers liegt. Und der verdient, seit er Mitte 20 ist.