Ende des Schweizer Bankgeheimnisses
Brüssel/Bern (dpa) - Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht haben die EU und die Schweiz ein Abkommen über den automatischen Austausch von Bankdaten ab 2018 besiegelt.
„Es eröffnet eine neue Ära der Steuer-Transparenz und markiert de facto das Ende des Bankgeheimnisses für die EU und die Schweiz“, sagte der für Steuern zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici in Brüssel nach der Unterzeichnung des Abkommens. „Dies ist ein historischer Moment - sowohl politisch wie auch symbolisch.“
Die Schweizer Regierung leitete noch am selben Tag das Verfahren zur Ratifizierung ein. Dazu gehört nach eidgenössischem Recht die Möglichkeit einer Volksabstimmung, mit der das Abkommen bestätigt, aber auch noch gekippt werden könnte. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Schweizer Wahlvolk sich mehrheitlich gegen eine engere Kooperation mit der EU entscheidet.
Bei Inkrafttreten des Abkommens werden die 28 EU-Staaten künftig von der Schweiz jährlich Daten zu allen Steuerpflichtigen erhalten, die dort ein Konto haben. Dazu gehören Namen, Adressen, Steuernummern und Geburtstage sowie Informationen zu Finanzbewegungen und zum Kontostand.
Dieses Verfahren entspricht nach EU-Angaben den weltweiten Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20-Gruppe.
Konkret sieht das Abkommen mit der Schweiz vor, dass die dortigen Finanzinstitute ab 2017 beginnen, Daten von Kunden aus den EU-Ländern zu sammeln und diese den Schweizer Steuerbehörden übermitteln. Von dort gehen sie dann ab 2018 an die Steuerbehörden des jeweiligen EU-Landes. Die gleichen Verpflichtungen haben dann auch die EU-Staaten gegenüber der Schweiz.
Für die EU hatte der lettische Finanzminister Jānis Reirs das Abkommen unterzeichnet, da Lettland zurzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Ein Steuersystem könne nur effektiv sein, wenn keine Schlupflöcher existieren, die zur Steuervermeidung ausgenutzt werden könnten, sagte Reirs. Das Abkommen mit der Schweiz sei „ein sehr wichtiges Instrument, um solche Löcher zu stopfen“.
„Das Abkommen legt die Basis für mehr Transparenz“, sagte der Finanzstaatssekretär Jacques de Watteville, der es für die Schweiz unterzeichnete. Die Eidgenossenschaft hatte sich 2013 grundsätzlich zum automatischen Informationsaustausch und im Mai 2014 zum Standard der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) bekannt.
Die Zustimmung kam der grundsätzlichen Entscheidung des Landes gleich, künftig auf Geschäfte mit Steuerhinterziehern zu verzichten. Dafür beschloss die Schweiz eine „Weißgeldstrategie“, die mit der nun mit der Unterzeichnung des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch weiter umgesetzt wurde.
Offen ist allerdings noch eine Vereinbarung über den Umgang mit den Milliarden an Schwarzgeld, die in früheren Jahren von EU-Bürgern in die Schweiz transferiert wurden. Sollte es den einzelnen EU-Ländern und der Schweiz nicht gelingen, dafür jeweils Lösungen zu finden, die frühere Steuerhinterzieher als akzeptabel betrachten, werde dieses Geld wohl aus der Schweiz in noch existierende „Steuerparadiese“ transferiert werden. „Dann verlieren alle“, sagte de Watteville.