Erneut lebenslange Haft für „Carlos“
Paris (dpa) - Erneut Lebenslänglich für den einstigen Top-Terroristen „Carlos“: Ein aus Berufsrichtern zusammengesetztes Pariser Geschworenengericht befand den Venezolaner Illich Ramírez Sánchez für schuldig, hinter vier Attentaten Anfang der 80er Jahre auf Züge, Bahnhöfe und eine Zeitung in Frankreich zu stecken.
Er erhielt die Maximalstrafe; eine vorzeitige Begnadigung des 62-Jährigen ist wegen einer zusätzlichen Sicherheitsverwahrung von 18 Jahren kaum möglich. Seine Anwältin Isabelle Coutant-Peyre bezeichnete das Urteil als Skandal und kündigte Berufung an.
Die deutsche Mitangeklagte Christa-Margot Fröhlich wurde dagegen freigesprochen. Sie war wegen mutmaßlicher Beteiligung an einem Attentat in Abwesenheit angeklagt.
Lebenslange Haft verhängte das Pariser Gericht dagegen auch im Falle von Carlos' einstiger rechter Hand, den in Berliner Haft einsitzenden Deutschen Johannes Weinrich. Ihm wird ein Bombenanschlag auf den Zug Paris-Toulouse zur Last gelegt. Ein Berliner Gericht hatte seine Auslieferung abgelehnt, da er bereits in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Auch der mitangeklagte, aber flüchtige Palästinenser Ali Kamal al Issawi erhielt lebenslange Haft.
Der 1997 bereits wegen mehrfachen Mordes in Frankreich zu lebenslänglicher Haft verurteilte „Carlos“ hatte sich in seinem Schlusswort fast fünf Stunden lang erneut als revolutionärer Märtyrer darzustellen versucht. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft zum Ende des sechswöchigen Verfahrens das Bild eines gewaltbesessenen Mannes ohne Reue oder Mitgefühl für die Opfer gezeichnet.
In dem Terrorprozess ging es konkret um vier Anschläge mit insgesamt 11 Toten und rund 150 Verletzten: Bombenanschläge auf den Zug Paris-Toulouse am 29. März 1982, auf den Pariser Sitz des arabischen Magazins „Al Watan Al Arabi“ am 22. April 1982 sowie einen Doppelanschlag am 31. Dezember 1983 auf einen Hochgeschwindigkeitszug Marseille-Paris und den Bahnhof in Marseille. Laut Anklage hatte Carlos die Anschläge in Auftrag gegeben, um die Freilassung zweier Komplizen zu erzwingen.