Gerichtshof: Kruzifixe bleiben in Klassenzimmern
Straßburg (dpa) - Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen sind nach einem jüngsten Urteil aus Straßburg mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Sie dürfen also hängenbleiben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerde einer Mutter zweier Söhne ab.
Die Frau aus dem italienischen Abano Terme hatte argumentiert, die Kreuze seien ein Verstoß gegen das Recht auf Erziehung und auf Religionsfreiheit. Der EGMR stellte klar, dass er in der sensiblen Frage christlicher Traditionen und Glaubensfragen den 47 Europaratsländern die Entscheidung überlässt. Kruzifixe in staatlichen Schulen gehörten zum Bemessungsspielraum des italienischen Staates, hieß es in dem Urteil.
Es handelt sich um eine unerwartete Kehrtwende: Denn in erster Instanz hatte der EGMR der Frau 2009 Recht gegeben und damit Empörung in Italien und Bayern ausgelöst. Die Richter hatten sowohl eine Verletzung des Rechts auf Bildung als auch des Rechts auf Religionsfreiheit festgestellt - jetzt wurde kein Verstoß gefunden.
Der Staat sollte besonders „an öffentlichen Schulen eine religiöse Neutralität beachten“ befanden die Richter damals. In Bayern sind Kruzifixe in Klassenzimmern vorgeschrieben, und CSU-Politiker hatten den Richterspruch von 2009 als „Urteil der Intoleranz“ gegeißelt. Die jetzige Entscheidung der 17 Richter ist bindend.