Haftstrafen für Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten
Istanbul/Kairo (dpa) - Schwerer Schlag für die Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten: Ihr früherer Leiter Andreas Jacobs ist in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Eine Mitarbeiterin der CDU-nahen Stiftung (KAS) soll für zwei Jahre ins Gefängnis.
Das entschied ein Gericht am Dienstag in Kairo.
Insgesamt wurden 43 Mitarbeiter ausländischer Organisationen zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt. Ihnen wurde illegaler Geldtransfer sowie Arbeiten ohne Lizenz vorgeworfen. Im Westen wurde das Urteil als Rückschritt für Ägyptens Demokratie nach dem Arabischen Frühling gewertet.
Außenminister Guido Westerwelle reagierte ebenso empört auf die Urteile wie der Stiftungsvorsitzende Hans-Gert Pöttering und führende Unionspolitiker. Kritik kam auch aus der SPD. Das Auswärtige Amt bestellte in Berlin den Geschäftsträger der ägyptischen Botschaft ein.
Gegen das überraschend harte Urteil - das auch die Schließung des KAS-Büros in Ägypten vorsieht - kann Beschwerde eingelegt werden. Fast alle Ausländer hatten vor dem Urteil das Land verlassen. Bereits die Durchsuchung zahlreicher Büros von Nicht-Regierungsorganisationen hatte Ende 2011 international für Kritik gesorgt. Damals regierte noch der Militärrat.
Ägyptens islamistischer Präsident Mohammed Mursi hatte noch im Januar bei seinem Besuch in Deutschland mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbart, die Stiftung in ein deutsch-ägyptisches Kulturabkommen aufzunehmen. Damit sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.
Angeklagt waren ägyptische und ausländische Mitarbeiter von fünf Organisationen aus dem Ausland. Neben den beiden Deutschen - die nicht mehr in Ägypten sind - wurde auch 19 US-Bürgern seit Februar 2012 der Prozess gemacht. Unter ihnen ist Sam LaHood, der Sohn des US-Verkehrsministers Ray LaHood, der ebenfalls in Abwesenheit zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Jeder von ihnen muss außerdem eine Geldbuße von umgerechnet rund 110 Euro bezahlen.
Westerwelle nannte das das Vorgehen der ägyptischen Justiz besorgniserregend. „Es schwächt die Zivilgesellschaft als wichtige Säule der Demokratie in einem neuen demokratischen Ägypten.“ Das Außenamt werde die deutsche Stiftung dahingehend unterstützen, dass die Urteile aufgehoben werden.
Der KAS-Vorsitzende Hans-Gert Pöttering bezeichnete die Urteile als „schweren Schlag gegen die Zivilgesellschaft und den Rechtsstaat in Ägypten“. Die Vorwürfe seien „haltlos und unbegründet“. Die über Jahrzehnte gewachsene gute Zusammenarbeit zwischen der Konrad-Adenauer-Stiftung und Ägypten sei damit nachhaltig beschädigt.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier nannte die Entscheidungen des Gerichts „völlig inakzeptabel und zutiefst beunruhigend“. Die Urteile seien eine schwere Belastung
für die bilateralen Beziehungen und nicht hinnehmbar, sagte er der Zeitung „Die Welt“. Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) kündigte an, Deutschland werde nun erst recht prüfen, wie man die Reformkräfte und die ägyptische Zivilgesellschaft noch gezielter stärken könne.
Der prominente ägyptische Menschenrechtsanwalt Gamal Eid sah in den Urteilen einen Beleg für die Demokratiefeindlichkeit Mursis. In Ägypten wird derzeit über einen Gesetzentwurf gestritten, der neue Restriktionen für Nicht-Regierungsorganisationen vorsieht - etwa bei der Finanzierung.