Majestätsbeleidigung: Gefängnis für US-Amerikaner
Bangkok (dpa) - Das drakonische Gesetz gegen Majestätsbeleidigung in Thailand bringt einen US-Bürger für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.
Der gebürtige Thailänder Joe Gordon (55) hatte Teile einer im Land verbotenen Biografie über König Bhumibol Adulyadej (84) ins Thailändische übersetzt und auf eine Webseite gestellt. Weil er sich schuldig bekannte, halbierte das Gericht in Bangkok die vorgesehene fünfjährige Strafe bei ihrem Urteilsspruch am Donnerstag.
Die Behörden machen trotz wachsender Kritik an dem kompromisslosen Gebrauch des Gesetzes keine Anstalten zurückzustecken. Im November warnte das Informationsministerium, Facebook-Nutzern, die per „Like“- und „Share“-Funktion monarchie-kritisches Material gutheißen, drohe eine Anklage.
„Ich bin enttäuscht“, sagte der US-Bürger nach dem Urteilsspruch. „In den USA gilt Redefreiheit.“ Der Mann war in jungen Jahren in die USA ausgewandert. Er kehrte nach Angaben seines Anwalts im vergangenen Jahr aus gesundheitlichen Gründen in sein Geburtsland zurück. Die US-Botschaft kritisierte das Urteil. „Diese Strafe ist zu hoch und verstößt gegen das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit“, sagte Sprecherin Elizabeth Pratt vor dem Gerichtsgebäude.
Der Mann hatte Auszüge aus dem 2006 erschienenen Buch „The King Never Smiles“ (Der König lächelt nie) übersetzt. Es handelt sich um eine kritische Königsbiografie des Journalisten Paul Handley, der lange aus Asien für die Zeitschrift „Far Eastern Economic Review“ berichtet hatte. Das Buch wurde in Thailand sofort verboten.
Thailand schützt den König, seine Frau und den Thronfolger vor jeglicher Kritik. Im November wurde ein 61-Jähriger Thailänder zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er angeblich SMS mit Beleidigungen der Königsfamilie an einen Politiker geschickt hatte. Der Verurteilte beteuert bis heute seine Unschuld. Seit dem Militärputsch 2006 ist die Zahl der Anklagen wegen Majestätsbeleidigung um ein Vielfaches in die Höhe geschnellt, sagt der in Thailand lehrende Rechtsexperte David Streckfuss.