Bei acht Punkten ist der Führerschein weg
Die Reform der Flensburger Datei wird heute im Bundeskabinett verabschiedet. Sie beinhaltet gravierende Änderungen.
Berlin. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat sein Flensburg-Paket fertig geschnürt, heute wird das Kabinett die Neuregelungen des Punktesystems verabschieden. Das ändert sich:
Statt bisher sieben gibt es künftig nur noch maximal drei Punkte für ein Vergehen. Mit Punkten erfasst werden Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden (siehe Grafik). Rückwirkend gelöscht werden Vergehen, die dieses Kriterium nicht mehr erfüllen. Beispiel: Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette.
Hat der Betroffene ein bis drei Punkte in Flensburg, so ist nichts zu befürchten. Bei vier und fünf Punkten gibt es eine schriftliche Mahnung. Sind sechs oder sieben Punkte eingetragen, gibt es erneut eine schriftliche Verwarnung und eine Anordnung, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Wird dieses Seminar nicht innerhalb von drei Monaten absolviert, wird die Fahrerlaubnis auch ohne Erreichen der acht Punkte entzogen. Sind acht Punkte erreicht, ist der „Lappen“ für mindestens sechs Monate weg. Bislang war dies bei 18 Punkten der Fall.
Ein Abbau der Punkte durch den Besuch von Seminaren ist nicht mehr möglich.
Künftig wird jeder Verstoß für sich verjähren. Es entfällt, dass jeder neue Punkt automatisch die Tilgungsfrist verlängert. Die Verjährungsfristen betragen bei Verstößen mit einem Punkt zwei Jahre, mit zwei Punkten fünf und mit drei Punkten zehn Jahre.
Bisher gab es immer bei einem Bußgeld von 40 Euro auch Punkte in Flensburg. Künftig erst ab 60 Euro. Deswegen werden einige Verstöße künftig aber teurer geahndet — zum Beispiel die Missachtung des Handyverbots.
Eine Generalamnestie wird es nicht geben. Die Eintragungen, die bei Inkrafttreten der Reform in Flensburg vorliegen, sollen für die Dauer von fünf Jahren nach altem Recht behandelt werden. Inkrafttreten wird das neue Punktesystem voraussichtlich Anfang 2014, da auch der Bundesrat noch zustimmen muss.