Brötchenkauf zu Pfingsten: Wirrwarr beim Bäcker

Erstmals durften Backstuben nur am Pfingstsonntag öffnen. Doch nicht alle hielten sich daran.

Düsseldorf. Frische Brötchen zum Pfingstfest — wenn ja, dann an welchem der Feiertage? Diese Frage stellte sich am vergangenen, verlängerten Wochenende so mancher Verbraucher. Denn das neue Ladenöffnungsgesetz, das seit vergangenem Samstag in Nordrhein-Westfalen gilt, sorgt für große Verwirrung an der Ladentheke.

Durften Blumenläden oder Bäckereien bislang nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag und dem ersten Weihnachtstag öffnen, gilt das Verbot ab sofort für den jeweils zweiten Feiertag der drei Feste. Also alles andersherum.

Doch so mancher Bäcker hatte diese Neuregelung zum Pfingstfest entweder noch nicht im Kopf — oder aber er widersetzte sich bewusst dieser Regulierung. Während vielerorts nämlich die Kunden am Sonntag vor verschlossenen Türen standen, konnten sie am Montag frische Backwaren kaufen.

Das neue Ladenöffnungsgesetz bringt übrigens auch Änderungen an den verkaufsoffenen Sonntagen mit sich: Hierfür sind einer Gemeinde künftig maximal elf Sonntage pro Jahr gestattet. Darin enthalten sind zwei Adventssonntage, an denen die Geschäfte einer Kommune öffnen dürfen — jede Verkaufsstelle dabei aber nur einmal. Das neue Gesetz war im April im Landtag verabschiedet worden und trat nun in Kraft.

Die alte Regelung, nach der lediglich am Feiertagsmontag verkauft werden durfte, war für Bäcker und Floristen äußerst unbeliebt. Doch die Neue geht vielen Bäckern nicht weit genug: Sie hätten gerne an beiden Tagen geöffnet.

Laut Gesetz dürfen samstags die Geschäfte nur noch bis 22 Uhr geöffnet sein und nicht wie zuvor rund um die Uhr. Die Einkaufszeiten montags bis freitags wurden von SPD und Grüne nicht geändert: Hier dürfen die Geschäfte weiter rund um die Uhr öffnen. dpa/Red