Das Gesetz für die weiteren Euro-Hilfen war in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig. Auf der Sondersitzung des Bundesrates stand daher der Rettungsfonds auch nicht zur Abstimmung.
Die Länder hätten die Umsetzung allenfalls durch Anruf des Vermittlungsausschusses verzögern können. Darauf hatten sie verzichtet. Damit passierte das Gesetz automatisch die Länderkammer.