Bundeswehr folgt nur dem Bundestag
Beschluss: Ein möglicher Kampfeinsatz ohne Parlamentsbeschluss verstößt gegen die Verfassung, urteilt Karlsruhe.
Karlsruhe. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ging es um nichts weniger als eine "Entscheidung über Krieg und Frieden". Im März 2003 stellte die rot-grüne Bundesregierung deutsche Soldaten für den Einsatz in vier Awacs-Aufklärungsflugzeugen zu Verfügung, die den Nato-Partner Türkei vor einem Angriff des Irak schützen sollten.
Doch der Einsatz war verfassungswidrig, wie die Richter nun entschieden, denn er erfolgte ohne Zustimmung des Bundestages.
Als "Routineeinsatz" innerhalb des Militärbündnisses hatte die Bundesregierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Außenminister Joschka Fischer (Grüne) die Flüge der unbewaffneten Awacs-Maschinen bezeichnet. "Dies war jedoch kein Routineeinsatz", sagte der Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Winfried Hassemer.
Vielmehr habe sich die Nato spätestens ab dem 18. März ernsthaft auf eine bewaffnete Auseinandersetzung mit dem Irak und dessen Diktator Saddam Hussein eingestellt.
Bei einem Angriff auf die Türkei, so die Verfassungsrichter, hätten die Awacs-Maschinen ihre Aufklärungsergebnisse unter anderem an den Bodengefechtsstand weitergegeben und aufsteigenden Jagdflugzeugen Feuerleitführung gegeben. Als Nato-Bündnispartner wäre Deutschland damit unmittelbar kämpfende Partei gewesen.
Das Parlament müsse einem Bundeswehreinsatz immer dann zustimmen, wenn Verwicklungen der Soldaten in bewaffnete Kämpfe konkret zu erwarten seien, heißt es in dem Grundsatzurteil nach einer Klage der FDP-Bundestagsfraktion.
Unionsfraktionschef Volker Kauder sprach von einer "Ohrfeige für Rot-Grün". Von einem "Fehler" sprach Grünen-Parteichefin Claudia Roth. FDP-Chef Guido Westerwelle betonte, mit dem Urteil sei "allen Überlegungen eine Absage erteilt, aus der Parlamentsarmee eine Regierungsarmee zu machen".