Daten im Internet

Die Beschlagnahme-Aktion des Reutlinger Richters ist rechtlich möglich: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass E-Mails, die sich auf dem Server eines Providers befinden, beschlagnahmt werden können.

Das müsste auch für gespeicherte Kommunikationsdaten in sozialen Netzwerken wie Facebook gelten. Wenn es Richter Hamann tatsächlich gelingt, die Daten aus Irland beziehungsweise aus den USA zu bekommen, wird es wohl künftig häufiger Beschlagnahmen von Facebook-Konten geben. Nicht nur deshalb sollte man sich also sehr genau überlegen, was man dort so alles hineinstellt . . .

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