Fahrverbot für Steuerhinterzieher?

Justizminister planen zielgenauere Sanktion gegen vermögende Täter.

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Binz/Düsseldorf. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bekommt Zustimmung für seinen Vorstoß, Steuerhinterzieher künftig auch mit Fahrverboten zu bestrafen. Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagt: „Wir wollen das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“ Dies sei eine sinnvolle Ergänzung des Sanktionssystems, „für alle Delikte“.

Kutschaty hatte zuvor bemängelt, Geldstrafen seien bei wohlhabenden Steuersündern nicht effektiv. „Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehenlassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe“. Auch Winkelmeier-Becker betont: „Ein Fahrverbot ist eine spürbare Sanktion für Straftäter — ob arm oder reich. Es trifft auch diejenigen wirksam, die sich von Geldstrafen nicht beeindrucken lassen.“

Das Bundesjustizministerium verweist auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Dort heißt es: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“ Wann und in welcher Form dies umgesetzt werde, sei noch offen, so eine Sprecherin von Justizminister Heiko Maas (SPD).

Volker Lempp, Jurist beim Auto Club Europa (ACE) hält den Vorstoß zwar für „gar keine schlechte Idee“. Er gibt aber zu bedenken: „Viele aus dem betroffenen Personenkreis lassen sich ohnehin chauffieren, Fahrverbote entfalten daher kaum eine abschreckende Wirkung.“

Nach geltendem Recht hat der Richter nur begrenzte Möglichkeiten, ein solches Fahrverbot auszusprechen: Es kann nur bei Verkehrsdelikten und nur als sogenannte Nebenstrafe (das heißt neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe) für eine Dauer von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Würden die Pläne Wirklichkeit, so könnte der Strafrichter in Zukunft das Fahrverbot als eigenständige Hauptstrafe aussprechen. Entweder isoliert oder auch neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Und: Das Fahrverbot könnte unabhängig von der Art der Straftat verhängt werden, es wäre nicht mehr beschränkt auf Straßenverkehrsdelikte.

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