Finanzbehörden: „Soli“ wird nur noch vorläufig erhoben
Berlin (dpa). Der umstrittene Solidaritätszuschlag wird nachZweifeln eines Finanzgerichts an seiner Verfassungsmäßigkeit nur nochunter Vorbehalt erhoben.
Darauf haben sich nach Angaben desBundesfinanzministeriums vom Dienstag die Finanzbehörden von Bund undLändern verständigt. Der „Soli“ wird danach rückwirkend für denVeranlagungszeitraum von 2005 an nur vorläufig festgesetzt.
Der Vorläufigkeitsvermerk war erwartet worden, nachdem sich erstkürzlich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür eingesetzt hatte.Steuerzahler brauchen nun nichts mehr zu unternehmen, um Geldzurückzuerhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht den „Soli“ amEnde wirklich kippen. Den Finanzämtern wird so eine Flut vonEinsprüchen erspart. Der Bund hat allerdings keine Zweifel an derVerfassungsmäßigkeit des „Soli“-Zuschlages. Die Vorläufigkeit giltspätestens ab 23. Dezember dieses Jahres.
Das niedersächsische Finanzgericht hatte kürzlich erklärt, es halte diedauerhafte Erhebung des seit den 90er Jahren erhobenenSolidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommen-sowie Körperschaftsteuer für grundgesetzwidrig. Es hatte aber keineEntscheidung getroffen, sondern den Fall dem Bundesverfassungsgerichtvorgelegt.