Führerschein ist künftig nur noch 15 Jahre gültig
Ab 2013 gibt es ein Verfallsdatum. Die alten „Lappen“ müssen bis 2033 ausgetauscht sein.
Berlin. Die von 2013 an geltenden einheitlichen EU-Führerscheine werden ein Verfallsdatum haben. Sie müssen alle 15 Jahre erneuert werden, wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mitteilte. Hintergrund ist eine bereits 2006 beschlossene Richtlinie der Europäischen Union, die jetzt in deutsches Recht umgesetzt wird. Für Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, gilt eine Übergangsfrist.
Für den Neuantrag nach Ablauf der 15Jahre sind aber weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich, versicherte ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Offen ist noch, wie hoch die Gebühr für das neue Dokument sein wird.
Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig, ehe sie gegen die neue EU-Fahrerlaubnis eingetauscht werden müssen.
In der EU gibt es bislang mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch die neue europäische Fahrerlaubnis ersetzt werden sollen. Brüssel verspricht sich dadurch eine höhere Fälschungssicherheit. Der Umtausch im 15-Jahre-Rhythmus soll zudem dafür sorgen, dass jeder Autofahrer ein relativ aktuelles Passfoto auf seiner Fahrerlaubnis hat.
Darüber hinaus will man durch das einheitliche Dokument den innereuropäischen Führerscheintourismus eindämmen. "Die Zeiten, in denen Alkoholsünder ihren Führerschein einfach im Ausland neu machen können, sind damit bald vorbei", hatte der belgische Europaparlamentarier Mathieu Grosch 2006 erklärt. Red