Gericht verhandelt über Nullrunde
Opposition will Lohnplus auch für höhere Besoldungsgruppen.
Münster. Unter großem öffentlichen Interesse hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof über die Klage gegen die umstrittene Nullrunde für viele Landesbeamte verhandelt. Das vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 sieht die Übernahme der Lohnzuwächse im Öffentlichen Dienst von jeweils knapp drei Prozent nur für die unteren Besoldungsgruppen bis A10 vor. Die Beamten der Stufen A11 und A12 erhalten ein Prozent mehr, alle darüber und die Richter gehen leer aus. Ein Urteil soll es am 1. Juli geben.
Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, welche Kriterien die Landesregierung für ihre Entscheidung herangezogen hat und ob die verschiedenen Besoldungs-Gruppen unterschiedlich behandelt werden dürfen. Denn dadurch könnte das sogenannte Abstandsprinzip gefährdet sein.
Den Abgeordneten, darunter CDU-Fraktionschef Armin Laschet und der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner, fehlt ein sachlicher Grund für die Abkopplung der Beamtengehälter, die das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014 vorsieht. Sie kritisieren, dass der angemessene Lebensstandard für Beamte nicht mehr gesichert sei. Aber was bedeutet angemessen genau?
Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD), der durch das Gesetz zusätzliche Kosten für das Land von 1,3 Milliarden Euro verhindert hat, widersprach auf Nachfrage der Richter. „Wir haben sehr genau hingeschaut. Die Nettolöhne haben sich sehr unterschiedlich entwickelt. Die unteren Besoldungsgruppen bei den Beamten werden durch höhere Lebenshaltungskosten und höhere private Krankenversicherungsbeiträge stärker getroffen. Deshalb haben wir hier ja auch den Abschluss des Öffentlichen Dienstes übernommen“, sagte Walter-Borjans. dpa