Abgeordnetengruppe will Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
Berlin (dpa) - Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten will künftig jede geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen.
Der Gesetzentwurf von Abgeordneten aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der in Berlin vorgestellt wurde, ist gegen „Vereine oder einschlägig bekannte Einzelpersonen“ gerichtet, die Schwerkranken Beihilfe zum Suizid regelmäßig etwa durch Beschaffung eines Medikamentes anbieten. Denn das könnte zu einem ungewünschten gesellschaftlichen Gewöhnungseffekt führen, so die Argumentation.
Ein Suizidversuch oder die Teilnahme an einem Suizid(versuch) sollen weiterhin straffrei bleiben. Der Entwurf „kriminalisiert ausdrücklich nicht die Suizidbeihilfe, die im Einzellfall in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird“, heißt es. Die Abgeordneten grenzen sich aber von anderen angekündigten Entwürfen ab, die etwa eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids vorschlagen.
Damit ist wohl eine interfraktionelle Gruppe um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach gemeint. Diese plädieren dafür, den Ärzten einen rechtlichen Rahmen zu geben, um bei schwer leidenden, sterbenskranken Menschen einen assistierten Suizid zu ermöglichen.
Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese erklärte: „Mit dem Gesetzentwurf beschreiten wir einen Weg der Mitte.“ Und in der Tat kamen von einschlägigen Verbänden und Stiftungen - etwa Deutsche PalliativStiftung und Deutsche Stiftung Patientenschutz - positive Reaktionen. Sie fanden hierin ihre Positionen wieder.
Der Entwurf lässt praktisch die bisherigen Regelungen unangetastet und konzentriert sich nur auf „das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe“. Das könnte auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und einer ganzen Reihe von Unions-Abgeordneten entgegenkommen, die eine ähnliche Position vertreten. Einen ärztlich assistierten Suizid lehnen sie ab.
Gröhe verwies indessen wiederholt auf die Grundsätze der Bundesärztekammer (BÄK), wonach in der Palliativmedizin, also der Betreuung schwer leidender, sterbenskranken Menschen, „die Linderung des Leidens so im Vordergrund stehen (kann), dass eine möglicherweise dadurch bedingte unvermeidbare Lebensverkürzung hingenommen werden darf“. Für BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery geht denn auch der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe „zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ in die richtige Richtung.
Es ist der erste öffentlich gemachte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe. Andere interfraktionelle Gruppen wollen in den nächsten Tagen ebenfalls einen eigenen Entwurf vorlegen. Die Gruppenanträge sollen Anfang Juli erstmals im Bundestag behandelt werden. Parallel dazu erarbeitete Gröhe einen Gesetzentwurf zur besseren Betreuung schwerst- und sterbenskranker Menschen in der Palliativmedizin und der Hospizbewegung.
Nach den Worten der Grünen-Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg ist die Neuregelung der Sterbehilfe nur ein Teilaspekt der Versorgung schwerst- und sterbenskranker Menschen in einer alternden Gesellschaft. Daher erwartet sie eine weitergehende Debatte.