Ärztepräsident: PID nur an wenigen Zentren zulassen

Berlin (dpa) - Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery fordert eine Begrenzung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland auf wenige Zentren.

„Es macht sicher keinen Sinn, dass (...) in allen über 130 reproduktionsmedizinischen Zentren in Deutschland die PID angeboten wird“, sagte Montgomery der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. „In Frankreich kommt man mit drei Zentren aus - das wird eine Dimension sein, die ich für Deutschland auch empfehlen würde.“

Der Bundestag hatte nach langem Ringen entschieden, dass Paare Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung künftig auf Gendefekte testen lassen dürfen. Die Tests vor Einpflanzung in den Mutterleib werden erlaubt, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist. Beratung ist Pflicht, eine Ethikkommission muss zustimmen. Näheres zur Beratung und den Kommissionen muss erst noch geregelt werden.

Montgomery forderte, dass die PID nur an wenigen Zentren zugelassen werde und dort auch die Ethikkommissionen eingerichtet werden. Schließlich kämen die Gentests nur für 150 bis 200 Paare in Deutschland in Betracht.

„Uns ist wichtig, dass die verschiedenen Fachrichtungen vertreten sind“, sagte Montgomery. In den Kommissionen sollten etwa Kinderärzte, aber auch Ethiker und Theologen vertreten sein. „Viele Reproduktionsmediziner sind so von ihrem Verfahren überzeugt, dass sie die Risiken gegenüber den Chancen unterbewerten.“

Die PID werde von den klaren Befürwortern oft mit nicht nachvollziehbaren Heilsbotschaften angepriesen. Die Paare müssten sich aber einem komplexen Verfahren unterziehen. Bei der Beratung müssten die Frauen „genau erfahren, was sie erwartet“. So müssen Frauen sich vorher einer Hormonbehandlung unterziehen, damit genügend Eizellen heranreifen. Bezogen auf die implantierten Embryonen liege die Erfolgsquote selbst in den besten Zentren bei nur 25 Prozent. „Das muss man den Paaren klarmachen“, betonte Montgomery.

„Wenn sie dann immer noch wollen, dann sollte die Indikation geprüft werden.“ Für diese Prüfung, ob die elterlichen Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen, reiche eine einfache Anamnese, also ein Gespräch. Klar geregelt werden müsse zudem, dass die Paare keine Nebenbefunde mitgeteilt bekämen, etwa über Haarfarbe oder Geschlecht der Kinder.