AfD mit Klage gegen Winterabschiebestopp gescheitert
Weimar (dpa) - Thüringens Verfassungsrichter haben die Klage der AfD gegen den umstrittenen Winterabschiebestopp für Flüchtlinge verworfen. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar urteilte, es handele sich dabei um eine Verwaltungsvorschrift und somit um ein „bloßes Innenrecht“ der Verwaltung.
Der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter von der Weiden erklärte, das Gericht habe sich nur zur Zulässigkeit geäußert, nicht zur Rechtmäßigkeit.
Gegen den Abschiebestopp für abgelehnte Asylbewerber hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag geklagt. Nach ihrer Auffassung hat die zeitlich befristete Anordnung der rot-rot-grünen Landesregierung gegen die Landesverfassung verstoßen.
Der Abschiebestopp galt nur während der Wintermonate im vergangenen Jahr. Thüringen hatte auf eine Neuauflage im zu Ende gegangenen Winter verzichtet.
Thüringens Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) reagierte nach der Entscheidung erleichtert. „Den Streit um den Winterabschiebestopp kann man politisch führen, rechtlich war er von vornherein falsch“, erklärte Lauinger.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, zeigte sich wenig überrascht von dem Urteil: „Die Richter sind nicht über ihren Schatten gesprungen.“