Anklage: Tönisvorster Abu Walaa soll Chef des IS in Deutschland sein

Der bis zu seiner Festnahme in Tönisvorst im Kreis Viersen wohnende „Scheich von Hildesheim“, Abu Walaa, soll vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft hält den 33-jährigen Iraker ihn für den Kopf der Terrorgruppe Islamischer Staat in Deutschland.

Foto: Marius Becker/dpa

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Deutschland-Statthalter der Terrorgruppe Islamischer Staat, Abu Walaa aus Tönisvorst, erhoben. Mit ihm wurden vier weitere Islamisten als Terroristen oder Terrorhelfer angeklagt. Der 33 Jahre alte Iraker Ahmad Abdulaziz Abdullah A. alias Abu Walaa habe die zentrale Führungsposition eingenommen, so die Bundesanwaltschaft am Donnerstag.

Ahmed Abdelasis A. (32), alias Abu Walaa, wohnte zuletzt in Tönisvorst.

Abu Walaa war auch als „Scheich von Hildesheim“ und „Mann ohne Gesicht“ bekanntgeworden. Die Islamisten sollen Freiwillige für die Terrormiliz Islamischer Staat rekrutiert haben. Sie waren am 8. November vergangenen Jahres nach monatelangen Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

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Die Bundesanwaltschaft bezeichnet Abu Walaa als Deutschland-Repräsentant des IS. Er bekenne sich offen zu der Terrormiliz. Als Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutscher Islamkreis Hildesheim habe er radikal-islamisch gepredigt.

Ziel des Netzwerkes sei es gewesen, Freiwillige für den IS nach Syrien oder in den Irak zu vermitteln. Die Anklageschrift führt nach Angaben der Bundesanwaltschaft sechs Ausreisen in den Jahren 2014 und 2015 auf.

Die weiteren Angeschuldigten sind ein 27 Jahre alter Mann aus Kamerun, ein 28-Jähriger Deutscher, ein 37-Jähriger mit deutscher und serbischer Staatsbürgerschaft aus Bochum und ein 51 Jahre alter türkischer Reisebürobesitzer aus Duisburg.

Die Gruppe soll auch Kontakt zum Berlin-Attentäter Anis Amri und zu den Essener Attentätern gehabt haben, die den Anschlag auf den Sikh-Tempel verübt hatten.

Die Anklageschrift umfasse mehr als 100 Seiten, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am Donnerstag. Zuständig ist nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Celle in Niedersachsen. dpa