Arbeitgeber pochen auf Gesetz für Tarif-Einheit

Berlin (dpa) - Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat Union und SPD aufgefordert, das geplante Gesetz gegen die Zersplitterung der Tariflandschaft rasch umzusetzen.

„Die Tarifeinheit sichert mit der Friedenspflicht unsere Tarifautonomie und die Akzeptanz des Tarifvertragssystems“, sagte Kramer der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. „Gerade um Tarifverträge attraktiv zu halten, brauchen wir die Tarifeinheit.“ Es geht dabei um den Grundsatz: Ein Unternehmen - ein Tarifvertrag. Dies richtet sich gegen Spartengewerkschaften wie die der Klinikärzte, Lokführer oder Fluglotsen. Diese sind auch den DGB-Gewerkschaften ein Dorn im Auge.

Der Regelungsbedarf ist nach Einschätzung Kramers durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts entstanden: Dieses habe „die jahrzehntelang geltende Rechtsprechung zur Tarifeinheit plötzlich bei ungeänderter Gesetzeslage aufgekündigt“.

Das Gericht war 2010 vom Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) abgerückt und hatte damit mehr Konkurrenz unter kleinen und großen Gewerkschaften erlaubt. Mit seinem Urteil habe es der Verfassung und auch der in den Betrieben bereits gängigen Praxis Rechnung getragen, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt der dpa. „Die Tarifeinheit existierte faktisch schon längst nicht mehr, bevor sie 2010 auch rechtlich aufgegeben wurde.“

Kramer - Chef des Arbeitgeberverbandes BDA - wies den Vorwurf zurück, die Unternehmen hätten der Zersplitterung der Tariflandschaft durch Ausgründungen von Firmen selber Vorschub geleistet. „Mit der Frage von Ausgründungen hat das nichts zu tun.“

Die Tarifpartner hätten die Tarifverträge durch vielfältige Öffnungsklauseln und differenzierte Tarifabschlüsse in den letzten Jahren grundlegend modernisiert. „Diesen Weg gilt es weiter zu beschreiten.“ Zu begrüßen sei „die klare Absicht der Koalitionspartner, die Tarifeinheit durch eine gesetzliche Regelung wiederherzustellen. Das ist notwendig, um die Tarifautonomie als einen wichtigen Standortvorteil unseres Landes zu sichern.“

Mit einem Gesetz zur Tarifeinheit wären separate Streiks etwa der Klinikärzte kaum noch möglich. Die Spartengewerkschaften wehren sich gegen ein solches „Tarifdiktat“ und erwägen dagegen Verfassungsklage.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hält es für „prinzipiell richtig, wenn in einem Unternehmen der Tarifvertrag der repräsentativeren Gewerkschaft gilt“. „Was nicht geht, ist, dass berufsständische Organisationen einen Teil der Belegschaft gegen den anderen ausspielen“, sagte er der dpa. „Die Spaltung der Belegschaft nutzt nur den Arbeitgebern und sonst niemandem.“

Der DGB trage das Vorhaben der Koalition - „im Wissen um die kritische Haltung bei Verdi“ - nach langer Diskussion mit. Er - Sommer - habe „aber auch deutlich gemacht, dass wir weitergehende Forderungen der Arbeitgeber zur Friedenspflicht oder zum Streikrecht auf keinen Fall mittragen werden“.

Schmidt forderte die Koalition auf, bei der angestrebten Rückkehr zur Tarifeinheit auch das Streikrecht anzupacken. „Ohne gesetzliche Regelungen des Arbeitskampfs sind einheitliche Tarifvereinbarungen für alle Beschäftigten eines Betriebs nicht machbar.“

Die Spielregeln im Arbeitskampf werden seit Jahrzehnten von den Gerichten bestimmt. „Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist nicht freiwillig in die Rolle des Ersatzgesetzgebers geschlüpft, sondern nur deshalb, weil es Konflikte, aber keine gesetzlichen Regelungen für Arbeitskämpfe gibt“, sagte Schmidt.