Auch für Zeitarbeit gilt künftig Mindestlohn
Berlin (dpa) - Auch für die rund 900 000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gilt vom 1. Januar an ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen.
Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin.
Zudem werden mit dem Jahreswechsel in weiteren Branchen die dort bereits geltenden Mindestlöhne angehoben. So gilt bei den 90 000 Dachdeckern dann eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestes 11,00 Euro. Das ist ein Plus von 20 Cent pro Stunde. Die rund 900 000 Gebäudereiniger erhalten künftig mindestens 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in den neuen Ländern. Bislang galten dort 8,55 Euro und 7,00 Euro.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind Mindestlöhne bundesweit dann künftig in elf Branchen mit zusammen etwa vier Millionen Beschäftigten allgemeinverbindlich.
Von der Leyen äußerte sich zufrieden über den ersten Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche: Er schütze vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland. Sie forderte die Tarifparteien auf, „auch den zweiten Schritt zu tun und sich auf einen Zeitpunkt zu einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten sollen wie die Stammbelegschaft“.
Sollten sich Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite im ersten Quartal 2012 darauf nicht einigen können, werde die Politik ihre Zusage einlösen: Dann werde sie „den richtigen Zeitpunkt“ für das sogenannte Equal Pay durch eine Expertenkommission ermitteln lassen, kündigte von der Leyen an.
An die Mindestentgelte müssen sich auch alle in Deutschland tätigen Zeitarbeitsunternehmen aus dem Ausland halten. Wegen formaler Mängel war der bereits im Juli vorgelegte Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit auf dem Weg zur Allgemeinverbindlichkeit monatelang hängen geblieben.
Das Echo auf die Lohnuntergrenze für Leiharbeiter stieß auf ein durchweg positives Echo. Die SPD erinnerte daran, dass sie es gewesen sei, die diesen Branchen-Mindestlohn der Koalition im Frühjahr abgerungen habe. Notwendig sei nun aber, „den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Stamm- und Leihbelegschaften durchzusetzen sowie ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn“, sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil.
Für die Arbeitnehmergruppe der Unions-Bundestagsfraktion verhindern die Branchenmindestlöhne Wettbewerbsverzerrungen zulasten jener Unternehmen, die ihren Beschäftigten existenzsichernde Löhne zahlen. „Ein Zuzug osteuropäischer Zeitarbeiter zu Dumpinglohn-Bedingungen ist jetzt nicht mehr möglich“, sagte der Vorsitzende Peter Weiß.
Die Linke lobte den Kabinettsbeschluss, stellte aber umgehend die weitreichendste Forderung: „Wer das billige Geschäft mit Leiharbeit beenden will, muss für den Grundsatz Equal-Pay ab dem ersten Arbeitstag sorgen“, erklärte Linken-Chef Klaus Ernst.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem überfälligen Schritt. Es sei zwar nun „eine untere Haltelinie“ für Leiharbeiter geschaffen, sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. Der DGB rücke aber nicht vom Ziel des gleichen Lohns für gleiche Arbeit ab.