Verbraucherschutzministerin Barley weist Unions-Beschwerden wegen Mietpreisbremse zurück
Berlin (dpa) - Bei der geplanten Verschärfung der Mietpreisbremse weist Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) Einwände des Koalitionspartners zurück.
„Dass der Vermieter die Vormiete nennen muss, wenn er mehr verlangen will als die Mietpreisbremse erlaubt, das steht 1:1 im Koalitionsvertrag“, sagte Barley der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit Blick auf Kritik aus der Union. „Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund, sich darüber zu beschweren.“ Es gehe darum, wirksame Mittel gegen rasant steigende Mieten zu beschließen. „Gegen alles, was darauf gerichtet ist, das zu verhindern, werde ich mich mit ganzer Kraft stemmen.“
Barley hatte Anfang Juni ein Mietrechtspaket vorgelegt, das derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird. Mieter sollen sich damit künftig leichter gegen überhöhte Mieten wehren können. Unter anderem sollen Vermieter in bestimmten Fällen die Vormiete offenlegen müssen, damit ersichtlich wird, ob sie von den neuen Mietern einen zu großen Aufschlag verlangen. Vermieter sollen auch nur noch einen geringeren Anteil von Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen - nämlich acht Prozent statt wie bisher elf. Außerdem ist eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungen vorgesehen.
Barley nannte einen Beispielfall aus München. „Da wurde einer älteren Dame nach einer Modernisierung der Wohnung die Miete von 700 Euro auf 2200 Euro erhöht“, sagte sie. „Das darf nicht sein.“
Direkt nachdem Barley ihren Entwurf vorgelegt hatte, waren aus der Union Einwände gekommen: Ihr Entwurf gehe weit über das im Koalitionsvertrag Vereinbarte hinaus, die Ministerin presche unabgestimmt vor, lautete die Kritik. Unter anderem findet die Union die Auskunftspflicht für Vermieter zu umfassend. Auf Widerstand stößt auch, dass Barley die Modernisierungsumlage deutschlandweit von elf auf acht Prozent senken will, nicht nur in Mietpreisbremsen-Gebieten.
Barley sagte, das Thema Mieten und Wohnen habe bei den Koalitionsverhandlungen zu den am heftigsten umkämpften Themen gehört. „Deswegen überrascht es mich nicht, dass auch die laufende Abstimmung mit der Union nicht einfach ist.“ Im Koalitionsvertrag seien die Punkte zur Umlage von Modernisierungskosten und der Offenlegung der Vormiete aber „sehr detailliert ausformuliert“.
Die große Koalition hatte die Mietpreisbremse in der vergangenen Wahlperiode eingeführt. Sie soll verhindern, dass Mieten in Regionen mit Wohnungsmangel bei Neuvermietungen mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Instrument erwies sich aber als wenig wirksam. Die SPD wollte schon vor der Bundestagswahl eine Verschärfung, konnte sich damit aber bei der Union nicht durchsetzen.
Barley sagte, die alte Mietpreisbremse habe nicht gut funktioniert, weil es bislang keine unaufgeforderte Auskunftspflicht der Vermieter zur Vormiete gebe. „Gleichzeitig mussten die Mieter trotzdem begründen, warum die Miete aus ihrer Sicht zu hoch ist. Das passt nicht zusammen.“ Dies werde nun geändert. „Der Vermieter muss künftig die Vormiete nennen und Mieter müssen nicht mehr detailliert begründen, warum die Miete zu hoch ist.“ Zuviel gezahlte Miete könnten Betroffene dann zurückfordern und ihre Miete reduzieren.
Sie räumte ein, die Maßnahmen senkten nicht bestehende Mieten. „Aber sie werden dafür sorgen, dass die Mieten nicht weiter explodieren.“ In Kraft treten sollen die Verschärfungen zum 1. Januar 2019.
Für die zweite Jahreshälfte kündigte Barley ein weiteres Vorhaben zum Mietrecht an: ein Gesetz zur Reform der Mietspiegel. „Hier brauchen wir klare Standards für ganz Deutschland.“