Bayerische Verwandtenaffäre kostete 1,3 Millionen Euro
München (dpa) - Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer lehnt den Rücktritt von fünf in die Verwandtenaffäre verwickelten Mitgliedern seines Kabinetts ab. „Alle fünf haben mein volles Vertrauen“, ließ der CSU-Chef über seine Regierungssprecherin ausrichten.
„Es wird keine personelle Veränderung geben.“
Am Vorabend hatte die Staatskanzlei auf Order des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bekannt gegeben, dass die fünf Minister und Staatssekretäre ihren Frauen und anderen Familienmitgliedern von 1997 bis Anfang 2013 insgesamt 1,3 Millionen Euro aus Steuergeldern für die Mitarbeit in den Abgeordnetenbüros gezahlt hatten. Spitzenreiter war Kultusminister Ludwig Spaenle mit 600 000 Euro für seine Frau.
Neben Spaenle handelt es sich um Agrarminister Helmut Brunner sowie die drei Staatssekretäre Gerhard Eck, Franz Pschierer und Bernd Sibler. Die SPD legte dem CSU-Quintett den freiwilligen Rücktritt aus moralischen Gründen nahe. Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause erklärte unumwunden: „Aus meiner Sicht sind die Rücktritte unausweichlich.“
Verboten war die Beschäftigung von Verwandten nach dem früheren bayerischen Abgeordnetengesetz nicht. Vor einem Jahr hatte Seehofer volle Aufklärung zugesichert und die Rückzahlung der Gelder für die Zeit der Kabinettszugehörigkeit angekündigt. Als die SPD anschließend die genauen Summen wissen wollte, verweigerte die Regierungszentrale allerdings die Auskunft. Nach einer Klage der SPD ordnete schließlich der Verfassungsgerichtshof an, dass die Fragen zu beantworten seien.
In den Jahren ihrer Kabinettszugehörigkeit nach 2008 bis zur Beendigung der Beschäftigung von Verwandten durch Seehofer im Frühjahr 2013 flossen demnach 274 000 Euro an Ministergattinnen und andere Familienmitglieder.
Die Minister und Staatssekretäre zahlten aber noch nicht einmal die Hälfte davon zurück: „126 687 Euro und 89 Cent“, wie Rinderspacher sagte. Die Differenz erklärt sich daraus, dass die fünf CSU-Politiker die Nettogehälter zurückzahlten, nicht aber die volle Bruttosumme.