Flüchtlinge Bayern droht im Flüchtlingsstreit, klagt aber vorerst nicht
München (dpa) - Ungeachtet der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen wird Bayern seine angedrohte Verfassungsklage gegen den Bund vorerst nicht in die Tat umsetzen. Die Klage bleibe eine „Option“, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach der Kabinettssitzung.
Zunächst will die Landesregierung einen Brief an die Bundesregierung schreiben, in dem sie einen effektiven Schutz der EU-Außengrenze und eine faire europäische Verteilung der Flüchtlinge verlangt. Bis das verwirklicht ist, sollen die deutschen Grenzen „wirksam“ geschützt werden. Abgesehen davon verlangte die Staatsregierung die Einstufung zwölf weiterer Länder zu sicheren Herkunftsstaaten, darunter die Ukraine, Bangladesch und Nigeria.
Juristische Munition für eine mögliche Klage gegen die Bundesregierung liefert der CSU-Regierung der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio. In einem Gutachten bescheinigt er der Bundesregierung, mit der Grenzöffnung für Flüchtlinge gegen geltendes Recht zu verstoßen: „Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall besteht nicht“, heißt es in der Zusammenfassung. Der Bund sei „verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder einzuführen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
Justizminister Winfried Bausback (CSU) formulierte höflich: „Wir sind der Meinung, dass der Bund momentan seine im föderalen System gebotenen Aufgaben nicht wahrnimmt.“ Dass die von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erhoffte europäische Lösung demnächst zustande kommt, glaubt die Staatsregierung nicht: „Die Erwartung, dass das im Ausland gelöst wird, wird täglich unwahrscheinlicher“, sagte Huber.
In den ersten zehn Januartagen sind nach Angaben der Staatsregierung im Schnitt etwa 3000 Flüchtlinge pro Tag nach Deutschland eingereist. Eigenmächtige Grenzkontrollen der bayerischen Landespolizei ohne Zustimmung Berlins wären nach Herrmanns Worten „nicht zulässig“, da für die Grenzsicherung der Bund zuständig ist.