Befangenheitsanträge abgelehnt - NSU-Prozess geht weiter
München (dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihr mutmaßlicher Helfer Ralf Wohlleben sind im Münchner NSU-Prozess erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen ihre Richter gescheitert.
Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten in der vergangenen Woche gestellt hatten. Der Beschluss wurde vor Beginn der Verhandlung an die Prozessbeteiligten verteilt.
Außerdem lehnte das Gericht einen Antrag Wohllebens auf Entlassung aus der U-Haft ab. Seine Verteidiger hatten geltend gemacht, nach seiner Aussage im vergangenen Dezember gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr und auch keine Haftgründe.
In seinem Beschluss befand das Gericht dagegen, Wohllebens Angaben seien „teilweise unglaubhaft“. In seiner Einlassung habe er „lediglich bereits verjährte Straftaten“ bestätigt. Außerdem bestehe der „Haftgrund der Schwerkriminalität“ fort. Beide Gerichtsbeschlüsse liegen der Deutschen Presse-Agentur vor.
Zschäpe und Wohlleben sind seit dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im November 2011 inhaftiert. Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin der Terrorgruppe angeklagt. Sie muss sich vor allem für die überwiegend rassistisch motivierte Mordserie des NSU verantworten.
Wohlleben soll die wichtigste Tatwaffe vom Typ „Ceska“ organisiert haben, mit der neun der zehn Mordopfer erschossen wurden. Die unmittelbaren Täter sollen Zschäpes verstorbene Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen sein.
Die „Ceska“ und zahlreiche weitere Waffen aus dem Arsenal des NSU wurden am Mittwoch im Gerichtssaal vorgeführt. Mehrere der Waffen waren sichtlich beschädigt. Einige Griffschalen waren zerschmolzen, bei einigen fehlten Teile. Die Waffen waren in der durch ein Feuer zerstörten Fluchtwohnung des NSU in Zwickau und dem ausgebrannten Wohnmobil gefunden worden, in dem sich Mundlos und Böhnhardt nach einem gescheiterten Bankraub in Eisenach das Leben genommen haben sollen.