Bundeskabinett vor Beschluss Bürgergeld statt Hartz IV - Das soll sich ändern

Berlin · Mitten in der Energiekrise will die Regierung ihre wohl größte Sozialreform auf den Weg bringen. Der Staat soll Arbeitslosen und Bedürftigen künftig mehr auf Augenhöhe gegenübertreten. Die geplanten Änderungen im Überblick.

Hartz IV soll es in Zukunft nicht mehr geben - doch wie große sind die Unterschiede zum Bürgergeld.

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Mit dem Bürgergeld will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch die zentrale Sozialreform der Ampel-Koalition auf den Weg bringen.

Die Ministerrunde will dazu einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschließen. Damit soll der Weg für das parlamentarische Verfahren freigemacht werden. „Mit dem Bürgergeld werden wir Hartz IV überwinden“, sagte der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der Deutschen Presse-Agentur.

Die Regelsätze des Bürgergelds, das am 1. Januar das bestehende Hartz-IV-System ablösen soll, sollen um rund 50 Euro im Vergleich zu heute steigen. Das hatten die Koalitionsspitzen bereits mit ihrem dritten Entlastungspaket beschlossen. Zugleich soll der Umgang der Jobcenter mit den Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung spürbar milder werden.

Sanktionen:

Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, muss den Plänen zufolge weniger Sanktionen fürchten. Solche Sanktionen waren bereits im Vorfeld gesetzlich ausgesetzt worden. Nun sollen die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen generell stark eingeschränkt werden. So sollen künftig im ersten halben Jahr nur eingeschränkt Leistungsminderungen möglich sein, wenn jemand Termine beim Jobcenter versäumt hat. Bei sogenannten Pflichtverletzungen hingegen, wenn also eine zumutbare Arbeit nicht angenommen wurde, soll es im ersten halben Jahr gar keine Sanktionen mehr geben.

Anreize:

„Statt auf demotivierende, häufig kontraproduktive Sanktionen setzt das Bürgergeld auf positive Anreize“, sagte Audretsch. Geplant ist etwa eine Weiterbildungsprämie von 150 Euro. Heil hatte in Interviews die Bedeutung solcher Anreize betont und gesagt, dass zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung hätten. Nur durch Qualifizierung könne der Weg aus der Bedürftigkeit in Arbeit eröffnet werden.

Vermögen:

Zwei Jahre lang soll man bis zu 60 000 Euro Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht. Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie eigentlich als zu groß gilt. Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.

Kooperation:

Wichtig ist den Koalitionären, dass Jobcenter den Betroffenen „auf Augenhöhe“ begegnen sollen, wie sie es schon in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben haben. Am Anfang soll ein Kooperationsplan erarbeitet werden. Was wünscht sich der oder die Arbeitslose für den weiteren Werdegang? Besser als bisher sollen diese Wünsche berücksichtigt werden. Audretsch macht noch auf eine andere geplante Neuerung aufmerksam: „Künftig werden alle von den Jobcentern in freundlichen, klaren Sätzen angeschrieben“, sagt er. „Keine komplexen Rechtstexte, keine Rechtsfolgenbelehrungen, die häufig wie Drohungen wahrgenommen werden.“

Höhe der Regelsätze:

Darüber war in der Koalition gerungen worden. Klar war, dass die Menschen wegen der hohen Inflation entlastet werden sollten - offen war nur, wie stark und durch welchen Mechanismus. Der Koalitionsausschuss hatte sich Anfang September darauf verständigt, dass der Satz um 50 Euro steigen soll. 502 Euro monatlich sollen es etwa für Alleinstehende sein.

Bsirske fordert mehr Geld für Jobcenter:

Der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske macht auf die „großen Herausforderungen“ für die Jobcenter aufmerksam. Diese seien nicht nur wegen der Einführung des Bürgergelds gefordert, sondern auch wegen der Integration von hunderttausenden Geflüchteten aus der Ukraine. „Umso wichtiger ist es, dass sie mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet werden“, forderte Bsirske. „Das ist mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf noch nicht gesichert.“ Der frühere Chef der Gewerkschaft Verdi forderte: „Hier muss deutlich nachgebessert werden.“

Union sieht in Bürgergeld Fehlanreiz:

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte in der „Augsburger Allgemeinen“, der Grundsatz des Forderns und Förderns werde durch das Bürgergeld weiter eingeschränkt. „Das kann gerade dazu führen, dass der Leistungsbezug zementiert wird und Demotivation statt Arbeitsaufnahme gefördert wird“, warnte Dobrindt. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), kritisierte in der „Rheinischen Post“ ebenfalls: „Mit dem Bürgergeld wird Nichtarbeit deutlich attraktiver.“

Linke-Fraktionsvize Susanne Ferschl nannte das Bürgergeld trotz einiger Verbesserungen „Armut per Gesetz“. Die geplante Erhöhung gleiche nur inflationsbedingte Mehrkosten aus, sagte sie der „Augsburger Allgemeinen“. Der Regelsatz müsse mindestens um 200 Euro zuzüglich Stromkosten steigen, forderte Ferschl.

(dpa)