Bundesrat zieht allein gegen NPD vor das Verfassungsgericht
Berlin (dpa) - Der Bundesrat wird allein ein Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Nach dem Nein der Regierung zu einem eigenen Antrag wird aller Voraussicht nach auch der Bundestag mit der Mehrheit von Union und FDP an diesem Donnerstag einen von der SPD geforderten Vorstoß ablehnen. Die Unionsfraktion stimmte in einer Sitzung am Dienstag in Berlin nach Teilnehmerangaben einmütig gegen einen eigenen Verbotsantrag des Parlaments. Auch FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle kündigte an: „Die FDP wird mit großer Geschlossenheit diesen Antrag ablehnen.“
Bei zwei Enthaltungen stimmte die Unionsfraktion den Angaben zufolge aber für einen Antrag mit der FDP, wonach Rechtsextremismus politisch und gesellschaftlich bekämpft werden solle. Danach sollen Aussteiger unterstützt und die Sicherheitsbehörden so ausgestattet werden, dass Straftaten abgewehrt werden können. Mit Blick auf die Pannen bei der Aufklärung der Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) heißt es in dem Papier: „Die Kontrolle der Nachrichtendienste muss, wo erforderlich, gestärkt werden.“
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), wurde aus der Sitzung mit den Worten zitiert: „Wir haben es mit einer sterbenden Partei zu tun.“ Sie zu verbieten, sei nicht mehr der richtige Weg. Es gebe rund 23 000 Rechtsextremisten in Deutschland, davon seien weniger als 6000 in der NPD.
Die Grünen werden sich nach Angaben ihres parlamentarischen Geschäftsführers Volker Beck im Bundestag enthalten. „Die SPD bringt diesen Antrag nur ein, um ihn abgelehnt zu bekommen“, sagte er der „Welt“ (Mittwoch).
Die Länder hatten bereits im Dezember beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot zu starten. Die Vorbereitungen dafür laufen. Vor zehn Jahren waren Bundesrat, Regierung und Parlament noch gemeinsam gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht gezogen - allerdings vergeblich. Der erste Anlauf scheiterte, weil Informanten des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), sagte, ein eigener Antrag des Bundestags habe weder eine negative noch positive Auswirkung auf den Erfolg des Bundesratsantrages. Die NPD müsse bekämpft werden, aber neben der ohnehin - von der Länderkammer - eingeleiteten juristischen Bekämpfung sei eine politische Bekämpfung notwendig. CSU- Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, das Verfassungsgericht entscheide nicht danach, wie viele Verbots-Antragsteller es seien.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) kritisierte das Nein der schwarz-gelben Regierungskoalition. „Ein gemeinsamer Verbotsantrag von Bundesrat und Bundestag wäre ein klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen gefährliche Rechtsextremisten gewesen“, erklärte er laut Mitteilung. „Diese Chance wird nun vertan.“