Bundesregierung will härter gegen Zwangsprostitution vorgehen

Berlin/Paris (dpa) - Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig in Deutschland mit Gefängnisstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschloss.

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Damit soll eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt werden. Auch in Frankreich befasste sich die Nationalversammlung mit dem Thema Prostitution. Dort drohen Kunden von Prostituierten künftig generell Geldstrafen.

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In Deutschland gilt die Strafandrohung für Fälle, in denen ein Freier die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausnutzt. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen bis zu zehn Jahren. Wer freiwillig einen Fall von Menschenhandel oder Zwangsprostitution anzeigt, soll nicht bestraft werden. Bisher drohte nur Zuhältern von Zwangsprostituierten Haft von bis zu zehn Jahren. Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz von Frauen und Kindern vor Menschenhandel und Zwangsprostitution.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem „deutlichen und richtigen Signal“. Zwangsprostitution sei kein Bagatelldelikt, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Er war jedoch skeptisch, ob die Strafrechtsverschärfung praxistauglich ist. Einem Kunden muss nämlich nachgewiesen werden, dass er wusste oder hätte wissen können, dass er bei einer Zwangsprostituierten war. „Das sehe ich als polizeiliche Herausforderung“, sagte Malchow.

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Ähnlich äußerte sich der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen. „Wir glauben nicht, dass Kunden das auf den ersten, zweiten oder auch dritten Blick erkennen können, ob eine Zwangslage vorliegt“, sagte Verbandssprecherin Undine de Rivière.

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Nach Zahlen der EU-Kommission wurden zwischen 2010 und 2012 mehr als 30 000 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. 80 Prozent der Opfer sind demnach Frauen oder Mädchen und werden sexuell ausgebeutet.

Bereits Ende März hatte das Kabinett ein Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das eine Kondompflicht für Freier, Standards für Bordelle sowie Anmelde- und Beratungspflichten für Prostituierte vorsieht.

Ein komplettes Verbot wie etwa in Schweden hält Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für keine gute Idee. Denn damit würde die Prostitution „völlig in die Illegalität gedrängt“, sagte er im ARD-„Morgenmagazin“.

Ähnlich streng wie in Schweden ist die Rechtslage in Frankreich. Dort stimmte die Nationalversammlung nach jahrelangem Streit am Mittwoch für ein Gesetz, das den Kauf von Sex generell ahndet. Danach müssen Freier bis zu 1500 Euro zahlen, wenn sie das erste Mal erwischt werden. Im Wiederholungsfall droht eine Strafe von 3750 Euro.

Gleichzeitig wurde die Strafbarkeit für Prostituierte aufgehoben. Bisher drohten nur ihnen Strafen für den „passiven Kundenfang“, obwohl Prostitution als solche nicht illegal ist.

Die Gesetzesinitiative war von heftigen Debatten und Protestkundgebungen von Prostituierten-Organisationen begleitet worden. Diese befürchten, das Gesetz könne das Gewerbe in die Illegalität abdrängen und die Tätigkeit für Frauen damit gefährlicher machen. Sozial- und Gesundheitsministerin Marisol Touraine hatte dagegen für die Strafen geworben und gesagt, die Männer müssten darüber nachdenken, was sie tun.