Bundestag beschließt Gesetz gegen sogenannte Armutsmigration
Berlin (dpa) - Unter dem Motto „Wer betrügt, der fliegt“ war lange über möglichen Sozialmissbrauch durch osteuropäische Migranten diskutiert worden. Jetzt reagiert die schwarz-rote Koalition mit Einreisesperren - doch die Opposition droht schon mit dem Europäischen Gerichtshof.
Nach monatelanger kontroverser Debatte hat der Bundestag eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung sogenannter Armutsmigration beschlossen. Trotz erheblicher Bedenken der Opposition verabschiedete das Parlament ein Gesetzespaket, das unter anderem Einreisesperren und strengere Aufenthaltsregeln für EU-Bürger vorsieht.
Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) erklärte, um die Akzeptanz der europäischen Freizügigkeit in der Bevölkerung zu sichern, müsse der Staat gezielt gegen Missbrauch vorgehen. Nach dem Bundestag muss allerdings auch der Bundesrat das Gesetz noch billigen.
Wenn die Länderkammer zustimmt, müssen Zuwanderer aus der Europäischen Union bei einer Täuschung der Behörden mit befristeten Wiedereinreiseverboten rechnen. Das Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche wird auf sechs Monate beschränkt - außer bei konkreter Aussicht auf Erfolg. Der Mehrfachbezug von Kindergeld soll dadurch verhindert werden, dass eine Auszahlung an das Vorliegen der Steueridentifikationsnummer gekoppelt wird.
Darüber hinaus wird Städten und Gemeinden mit 25 Millionen Euro unter die Arme gegriffen, weil sich viele Kommunen durch Sozialleistungsempfänger aus Rumänien und Bulgarien finanziell überfordert fühlen. Seit der vollen Freizügigkeit zu Jahresbeginn war die Zuwanderung aus den beiden EU-Ländern stark gestiegen.
Unter dem Slogan „Wer betrügt, der fliegt“ hatte die CSU die Debatte über Sozialmissbrauch durch osteuropäische Zuwanderer losgetreten. Linke und Grüne betonten jedoch im Bundestag, es handle sich lediglich um Einzelfälle. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, kritisierte, das Gesetz schieße mit Kanonen auf Spatzen. Volker Beck von den Grünen sagte, Einreisesperren seien bei einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit zulässig, nicht aber bei Betrugsfällen. „Früher oder später wird Ihnen das der Europäische Gerichtshof auch sagen - und das zu Recht.“