Bundestag stärkt Rechte von biologischen Vätern

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat einen erleichterten Umgang biologischer Väter mit ihren getrennt lebenden Kinder beschlossen und damit einmal mehr die Rechte solcher Männer gestärkt. Am Donnerstagabend beschloss das Parlament zudem eine Vereinfachung in der Unternehmensbesteuerung.

Firmen müssen Rechnungen und Belege künftig nicht mehr zehn, sondern nur noch sieben Jahre aufbewahren. Beratungskosten für Kleinanleger sollen künftig transparenter werden. Zu diesem Zweck stärkte der Bundestag unabhängige Anlageberater, die auf Honorarbasis arbeiten, statt Provision von Anbietern zu kassieren.

- Umgangsrecht

Leibliche Väter erhalten in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind, auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Schon zuvor war die Position der leiblichen Väter beim gemeinsamen Sorgerecht gestärkt worden.

Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte. Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für den Nachwuchs übernehmen will. Leibliche Väter sollen ferner ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidungen das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erläuterte am Freitag, die Rechte der leiblichen Väter seien im Interesse der Kinder gestärkt worden. Das Kindeswohl rücke künftig auch hier stärker in den Mittelpunkt.

- Kürzere Aufbewahrungsfristen bei Steuerbelegen

Die Aufbewahrungsfristen für Firmen sinken bei Rechnungen und Belegen in zwei Schritten auf sieben Jahre. Durch die Neuregelung, die noch vom Bundesrat bestätigt werden muss, soll die Wirtschaft jährlich 2,5 Milliarden Euro sparen.

Mit dem Gesetzespaket wird auch ein Schlupfloch bei der Erbschaftsteuer namens Cash-GmbH geschlossen. Bislang konnten Unternehmenserben die Erbschaftsteuer umgehen, indem sie privates Geldvermögen auf die Firma übertrugen. Künftig sollen jedoch die Finanzämter den Geldbestand des Unternehmens in den vergangenen fünf Jahren feststellen.

- Regeln für Honorarberater

Die Honorarberatung wird als Alternative zum bislang verbreiteten Provisionsmodell auf eine rechtliche Grundlage gestellt. „Honorar-Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlageberater“ werden als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt.

Bisher arbeiteten die meisten Anlageberater auf Provisionsbasis der Anbieter. Hier läuft der Verbraucher Gefahr, dass Produkte vor allem mit Blick auf die Höhe der Provision angepriesen werden, nicht aber im Sinne seiner Bedürfnisse. Die Alternative dazu sollen nun Anlageberater sein, die sich nicht über Provisionen finanzieren, sondern mit den Kunden ein Honorar vereinbaren.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sprach am Freitag von einer „wichtigen Etappe auf dem Weg zu einer besseren Finanzberatung“. Sie appellierte an die Finanzwirtschaft, die Regelung über die Honorarberatung „positiv aufzugreifen, ihre bisherigen Geschäftsmodelle zu überprüfen und die Finanzberatung so zu gestalten, dass sie ausschließlich im tatsächlichen Interesse der Verbraucher erfolgt“.

- Anhebung der Contergan-Renten

Die etwa 2700 noch lebenden Contergan-Opfer erhalten deutlich mehr Rente. Rückwirkend zum Januar erhöhte der Bundestag einstimmig die monatlichen Zahlungen von maximal 1152 Euro auf einen Höchstbetrag von 6912 Euro. Der Bund stellt hierfür 90 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Zusätzlich gibt es 30 Millionen Euro für Sonderbedürfnisse der Betroffenen, etwa für spezielle Heilbehandlungen.