Bundestag vereinfacht Weg aus der Verbraucherinsolvenz
Berlin (dpa) - Überschuldete Verbraucher und Unternehmensgründer sollen schneller als bisher die Chance zum Neuanfang erhalten.
Nach einem am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedeten Gesetz können sich die Betroffenen schon nach drei Jahren statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - vorausgesetzt, dass sie zumindest einen Teil der Außenstände beglichen haben.
Bedingung für eine sogenannte Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist, dass mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlt wurden. Ursprünglich sollte sogar eine Quote von 25 Prozent ausreichen, aber die Parlamentarier sahen dadurch die Eigentumsrechte der Gläubiger zu stark geschmälert. Wenn immerhin die Verfahrenskosten beglichen sind, winkt künftig eine Verkürzung der Frist auf fünf Jahre. Ansonsten bleibt es bei der derzeitigen Verfahrensdauer von sechs Jahren.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, von der Reform profitierten sowohl die Schuldner als auch deren Gläubiger. Die Schuldner stünden nicht mehr so lange wie bisher vor einem Schuldenberg. Gleichzeitig gebe es einen gezielten Anreiz, wenigstens einen Teil der Schulden zurückzuzahlen. Allein im vergangenen Jahr meldeten knapp 130 000 Deutsche eine Privatinsolvenz an.
Weitere Bundestagsbeschlüsse im Überblick:
- ENERGIE: Die rund 1,5 Millionen Nachtspeicherheizungen in Deutschland können auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden. Der Bundestag kippte ein noch aus Zeiten der großen Koalition stammendes Verbot für die lange Zeit als Stromfresser verpönten Nachtspeicheröfen. Inzwischen gelten sie als flexible Stromspeicher.
- VERKEHR I: Autofahrer müssen damit rechnen, dass gravierende Verstöße in anderen EU-Ländern bald tatsächlich grenzüberschreitend geahndet werden. So sollen ausländische Behörden beim Kraftfahrtbundesamt Daten zum Fahrzeughalter elektronisch abfragen können. Das soll dafür sorgen, dass die seit 2010 möglichen „EU-Strafzettel“ mehr Durchschlagskraft bekommen.
- VERKEHR II: Künftig kann der Bund sich auch am Erhalt von Schienenstrecken privater Netzbetreiber finanziell beteiligen - und nicht mehr wie bisher nur jene der bundeseigenen Deutschen Bahn. Voraussetzung ist, dass die Strecken für den Güterverkehr wichtig sind.
- BUNDESWEHR: Soldaten, die im Einsatz verletzt wurden, erhalten die finanzielle Unterstützung des Staates künftig aus einer Hand. Die Zuständigkeit für die Zahlungen wechselte bislang nach dem Ende des Wehrdienstverhältnisses von der Bundeswehrverwaltung zu den Behörden der Bundesländer. Damit die Betroffenen einfacher an ihr Geld kommen, werden sämtliche Zuständigkeiten von 2015 an schrittweise beim Bund gebündelt.