Corona-Krise Trauerspiel Bestattungen - Wenn Angehörige nur noch eingeschränkt trauern können
Düsseldorf · Wenn Menschen sterben, sind die Angehörigen trost- und seelsorgebedürftig wie selten im Leben. Doch auch Kirchen und Bestatter unterliegen massiven Einschränkungen in der Corona-Krise.
Alle Maßnahmen gegen das Coronavirus sollen verhindern, dass Menschen sterben müssen. Aber es hat schon Todesfälle gegeben und weitere werden folgen. Und es werden Menschen wie bisher auch aus anderer Ursache sterben. Für Angehörige ist das meist der Punkt, an dem sie aufgewühlt, trost- und seelsorgebedürftig sind wie selten im Leben. Und intensiv wie sonst kaum noch sind hier auch die Kirchen gefragt und gefordert. Doch gerade jetzt unterliegen sie notgedrungen ebenfalls massiven Beschränkungen.
Die Evangelische Kirche im Rheinland (Ekir) hat ihren 668 Gemeinden am Dienstag empfohlen, auf Trauerfeiern in Friedhofskapellen und Trauerhallen zu verzichten. Statt dessen soll es ohne einen vorherigen Trauerzug nur noch am offenen Grab eine Ansprache und Aussegnung geben - mit maximal zehn teilnehmenden Personen.
Die Ekir orientiert sich dabei an den vergleichsweise restriktiven Vorgaben der Stadt Wuppertal. Denn die Entscheidungen trifft jede Kommune eigenständig. Gebe es lokal noch schärfere Einschränkungen, seien auch diese strikt zu beachten, rät die Landeskirche. Man habe sich, so Sprecher Jens Peter Iven, an den strengen Wuppertaler Maßstäben orientiert, um nicht jeden Tag neu nachsteuern zu müssen. Anweisen kann die Ekir diese Beschränkungen allerdings nicht: Das verhindert ihr Organisationsprinzip, das sich von unten nach oben aufbaut und nicht umgekehrt.
In der katholischen Kirche hat dagegen beispielsweise das Erzbistum Köln bistumsweit festgelegt, dass zunächst bis zum 10. April keine öffentlichen Totenmessen gefeiert werden können. „Sie sollen nachgeholt werden, sobald dies wieder möglich sein wird“, heißt es in der Regelung. Trotzdem werde für jeden Verstorbenen „im engen zeitlichen Zusammenhang“ eine Messe gefeiert - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch das Erzbistum schließt aber nicht aus, dass es je nach kommunalen Bestimmungen eine Verabschiedung und Bestattung des Verstorbenen unter kirchlicher Beteiligung geben kann, bei dem sich die Liturgen um einen „möglichst würdigen Rahmen“ bemühen sollen.
Trauergespräch häufiger per Telefon
Aber nicht nur für die Beerdigung selbst, sondern auch für das vorgeschaltete Trauergespräch gilt vielerorts inzwischen die Maßgabe, es eher telefonisch als in der persönlichen Begegnung zu führen. Das nun allerdings, so Ekir-Sprecher Iven, sei schon bisher nicht ungewöhnlich, wenn Verwandte des Verstorbenen weiter entfernt wohnten. „Aber wenn es seelsorglich angebracht ist, wird es auch weiterhin vor Ort stattfinden.“ Gleichzeitig räumt er ein, dass die Restriktionen den Kirchen „an die Nieren gehen“: „Etwas, das wir für lebensnotwendig halten, wird jetzt erschwert, ist aber dadurch nicht unmöglich. Wir haben Formen dafür und hören nicht auf, mit den Menschen in Kontakt zu bleiben.“
Auch das Erzbistum Köln verzichtet auf eine generelle Empfehlung. Weder solle der Priester andere Menschen durch seinen Besuch in besondere Gefahr bringen noch sich selbst, wenn er zu einer Risikogruppe gehöre. Kardinal Rainer Maria Woelki hat die schwierige Situation für die Kirche in dieser Woche als „eine Fastenzeit, wie sie noch niemand von uns erlebt hat und hoffentlich auch nie wieder erleben muss“, bezeichnet.
Ähnlich wie die Kirchen reagieren auch die Bestatter auf die Corona-Krise. Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) in Düsseldorf empfiehlt Teilnehmerkreise von maximal 25 Personen, Teilnehmerlisten mit Kontaktdaten, den Verzicht auf körperliche Gesten der Kondolenz wie Umarmungen und Händeschütteln sowie den Verzicht der Anreise aus dem Ausland oder anderen Bundesländern.
Man könne die Bestattung zunächst im engsten Kreis stattfinden lassen und eine größere Gedenkfeier später folgen lassen, so Sprecherin Elke Herrnberger. „Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein.“ Herrnberger schließt aber auch nicht aus, dass Trauerfeiern kurzfristig untersagt werden können, wenn sich die Risikoeinschätzung ändert.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Abholen des Verstorbenen
Bundesweit müssen nach ihren Angaben Corona-Verstorbene als infektiös gekennzeichnet werden. Das Erfordert beim Abholen des Verstorbenen besondere Vorsichtsmaßnahmen wie eine Leichenhülle oder das Einwickeln des Leichnams in mit Desinfektionsmitteln getränkte Tücher. „Offene Aufbahrungen sollten nicht erfolgen.“ Weiterhin freie Wahlbesteht aber zwischen Erd- oder Feuerbestattung. Es gebe diesbezüglich keine besonderen Empfehlungen, so der BDB.
Herrnberger fordert aber, das Bestatterhandwerk in die Notfallpläne und Bezugslisten der Bundesländer aufzunehmen. Die Mitgliedsunternehmen könnten im freien Handel kaum noch Desinfektionsmittel und Schutzhilfen erwerben. „Bevor hier größere Engpässe entstehen, sollten die Bestatter als systemrelevanter Beruf eingestuft werden.“ In Baden-Württemberg sei das inzwischen geschehen.