Konzept vorgestellt Das sind die wichtigsten Streitpunkte bei der Grundrente

Berlin · Mit seinem Konzept für eine Grundrente hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gleich eine Kraftprobe in der großen Koalition angezettelt. Denn das Projekt steht zwar ausdrücklich im schwarz-roten Regierungsprogramm - aber eben nicht genau so. Ein Überblick über die wichtigsten Streitpunkte:

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WER SOLL DIE GRUNDRENTE BEKOMMEN?

Ganz bewusst will Heil auf eine Bedürftigkeitsprüfung wie bei Hartz IV verzichten, obwohl sie im Koalitionsvertrag festgelegt ist. Er fände es „respektlos“, wenn die Betroffenen nach einem langen Arbeitsleben ihre Vermögenslage beim Amt darlegen müssten. Die Union will solche „Rentenpolitik mit der Gießkanne“ aber nicht. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mahnt, eine derartige Prüfung sei „gemeinsame Arbeitsgrundlage der Koalition“.

WER SOLL DIE GRUNDRENTE BEZAHLEN?

Heil wünscht sich eine Finanzierung der Kosten in mittlerer einstelliger Milliardenhöhe aus dem Haushalt. Gesichert ist das aber noch nicht. Die Union blickt eher in Richtung Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung warnt allerdings, eine Aufstockung niedriger Renten wäre eine Leistung, der keine Beiträge gegenüberstehen. Daher müsse das Geld voll aus Steuermitteln kommen.

WIE GERECHT IST DIE GRUNDRENTE?

Heil geht es erklärtermaßen um mehr Gerechtigkeit nach langer Beitragszahlung. Die Union warnt, es würden auch Beschäftigte profitieren, die auf keine Unterstützung angewiesen sind. „Warum soll die Frau eines Unternehmers, die in Teilzeit die Buchhaltung macht und deren Rente unterhalb der Grundsicherung liegt, diese Respekt-Rente erhalten?“, kritisiert CDU-Sozialpolitiker Kai Whittaker. Der Sozialverband VdK moniert dagegen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den Voraussetzungen unberücksichtigt blieben.

WER WÄREN GEWINNER UND VERLIERER?

Bis zu vier Millionen heutige und künftige Rentner sollen profitieren. Darunter sind wohl drei Viertel Frauen und viele Beschäftigte im Osten, wo Niedriglöhne verbreitet sind. Leer ausgehen würden dagegen Beschäftigte, die die politisch gesetzte Grenze von mindestens 35 Beitragsjahren nicht erreichen - und sei es ganz knapp, zum Beispiel mit 34 Jahren.

(dpa)