Mindestens ebenso bemerkenswert ist, dass bis zu dieser Erkenntnis Jahrzehnte vergehen mussten. Dass zwei Erwachsene nicht zusammenleben können oder wollen, berechtigt nicht dazu, einem Kind ein Elternteil vorzuenthalten.
Schon die nächste Woche wird zeigen, ob Wahlkampf oder Humanität die Meinung der Mandatsträger im Bundestag lenkt. Wer ein Herz hat, sollte Vätern von unehelichen Kindern Glück wünschen.