DGB kritisiert Abschwächung geplanter Mutterschutz-Reform

Berlin (dpa) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat eine Abschwächung der geplanten Reform des Mutterschutzes heftig kritisiert. „Wer den Mutterschutz wirklich stärken will, der darf keine Ausnahmen zulassen“, sagte die DGB-Vizechefin Elke Hannack der dpa in Berlin.

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Ein Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte ursprünglich vorgesehen, den Mutterschutz auch auf Studentinnen und Schülerinnen auszudehnen. Dagegen hatte es Widerstand gegeben, nach Medienberichten wandte sich in der Koalition vor allem Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) dagegen.

Es sei „ein Unding und überhaupt nicht nachvollziehbar“, warum Schülerinnen und Studentinnen von einer neuen Regelung nun ausgenommen sein sollten, sagte Hannack. Der DGB lehne individuelle Regelungen ab. „Denn sie können zwar Spielräume eröffnen, aber ebenso leicht können sie Betroffene unter Druck setzen - und dabei die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden“, sagte Hannack. Schülerinnen und Studentinnen seien keine Mütter zweiter Klasse.

Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek hatte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gesagt, das Ministerium habe die Regelungen zu Schülerinnen und Studentinnen vorerst aus dem Gesetzentwurf genommen, so dass die Reform nicht weiter verzögert werde. Inzwischen verschickte das Ministerium den Entwurf auch an Länder und Verbände. Dabei bat es die Länder im Anschreiben extra um eine Stellungnahme zu der Streitfrage, wie ein Sprecher mitteilte.

SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil sagte der dpa: „Der Schutz werdender Mütter muss bundesweit einheitlich und für alle schwangeren Frauen gleich gelten.“ Es sei richtig, dass Schwesig auch den Hochschulen und Schulen die gleiche Rechtssicherheit bieten wolle, wie sie die Arbeitgeber mit ihrem Gesetzentwurf erhielten. „Ministerin Wanka blockiert das und kann auch keine guten Gründe dafür nennen.“

Insgesamt sollen mit dem bereits im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetz die Regelungen zum Mutterschutz aus dem Jahr 1952 entstaubt werden. Es bleibt dabei, dass die Schutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung beginnt und im Normalfall acht Wochen danach endet. Ab sechs Wochen vor der Geburt ihres Kindes darf die werdende Mutter nur noch dann beschäftigt werden, wenn sie selbst ausdrücklich erklärt hat, dass sie weiterarbeiten möchte.