Terrorgefahr Diese Gesetze sollen für mehr Sicherheit sorgen
In dieser Woche wird der Bundestag nicht zuletzt wegen der anhaltenden Terrorgefahr einige wichtige Gesetze verabschieden, durch die Deutschland sicherer werden soll. Eine Übersicht.
<h2>Extremistische Straftäter
Sie sollen viel stärker überwacht werden durch die „Ausweitung des Maßregelrechtes“. Für extremistische Straftäter, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (vorher drei) verurteilt worden sind, kann im Anschluss an die Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Möglich sein soll das bei Verurteilungen wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung, des Unterstützens von in- oder ausländischen Terrorgruppen sowie bei Haftstrafen wegen des Anwerbens von potenziellen Terroristen.
Mit dem Gesetz erhält das Bundeskriminalamt neue Befugnisse. So kann die Behörde künftig Aufenthalts- und Kontaktverbote verhängen sowie präventiv eine elektronische Fußfessel für mögliche Gefährder anordnen. Und zwar dann, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Kern des Gesetzes ist auch eine neue IT-Architektur für das BKA. Damit erhält es zugleich eine Zentralfunktion bei der Datensammlung und den Datenaustausch. Datenschützer und Opposition sehen das freilich kritisch. Das Bundesverfassungsgericht hatte letztes Jahr Teile des Gesetzes verworfen und Änderungen verlangt.
Hintergrund der gesetzlichen Verschärfung ist die deutliche Zunahme von Übergriffen: So wurden 2015 allein auf Polizisten im Dienst mehr als 64.000 Attacken gemeldet. Feuerwehrleute und Rettungskräfte im Einsatz sind da noch nicht einmal mitgezählt. Künftig werden diese Attacken als ein „Angriff auf die öffentliche Sicherheit“ gewertet. Und zwar auch dann, wenn die Beamten keine Vollstreckungshandlung, sondern lediglich einfache Diensttätigkeiten vornehmen wie Streifenfahrten und Unfallaufnahmen. Die Gesetzesverschärfung sieht höhere Mindeststrafen vor, im Extremfall drohen fünf Jahre Gefängnis.
Stimmt der Bundestag zu, müssen Fluggesellschaften künftig den Sicherheitsbehörden umfangreiche Datensätze jedes Reisenden zur Überprüfung übermitteln. Die Informationen sollen auch mit den Behörden anderer EU-Staaten ausgetauscht werden. Spätestens im Mai 2018 muss damit gestartet werden, so sieht es eine entsprechende EU-Richtlinie vor. In der Praxis werden bis zu 60 Einzelinformationen zu jedem Passagier weitergeleitet, der von Deutschland ins Ausland fliegt oder von dort einreist, auch innerhalb des EU-Schengenraums. Darunter fallen Angaben zu Anschriften, Gepäck, Ausweisnummern, Kreditkarten, Reiseverlauf, Sitzplatz, Essenswünsche, Mitreisende.
Mit dem Gesetz zu „bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung“ wird es Beamtinnen untersagt, im Dienst sowie bei Tätigkeiten mit Dienstbezug ihr Gesicht zu verschleiern. Ausnahmen sind nur aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen möglich. Entsprechendes gilt für Wahlhelferinnen bei der Bundestagswahl. Mit dem Gesetz wird auf die Debatte über ein Verbot der Vollverschleierung in Deutschland reagiert. Ein Mehr an Sicherheit dürfte es nicht bringen.