Drogenbeauftragte für einheitliche Haschisch-Freigrenze
Berlin (dpa) - Einheitliche Regeln zum geduldeten Besitz von Haschisch bei Konsumenten gibt es in Deutschland nicht. Das könnte sich bald ändern.
Die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans(FDP) unterstützt das Vorhaben der Länder, bundesweit einheitliche Regeln für den straffreien Besitz von Haschisch zu schaffen. „Ich fordere schon länger, dass die Bundesländer einheitliche Grenzwerte für das Vorliegen einer geringen Menge festlegen - meine Unterstützung haben sie“, sagte sie den „Stuttgarter Nachrichten“ sowie der „Frankfurter Rundschau“ (Samstag).
Die Bundesländer prüfen nach Worten des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) eine einheitliche Freigrenze für den Besitz von Haschisch und Marihuana. „Wir regen an, dass die Justizminister eine Harmonisierung anstreben, damit nicht in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Rechtslagen herrschen“, sagte er den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Freitag).
Dyckmans fügte jedoch hinzu: „Angesichts der gesundheitlichen Risiken vor allem für junge Menschen halte ich es nicht für das richtige drogenpolitische Signal, wenn die Eigenbedarfs-Grenzen einheitlich heraufgesetzt würden.“
In kleinen Mengen für den Eigenbedarf wird das Rauschgift toleriert, der Besitzer geht straffrei aus. Diese Toleranzgrenze ist allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, begrüßte die Diskussion über einheitliche Standards. Sie dürfe aber „nicht in Richtung einer generellen Legalisierung weicher Drogen führen“, sagte er der „WAZ“.