Eine andere Lösung muss her
Das Bundesverfassungsgericht hatte das bestehende Wahlrecht einkassiert, weil die bisherige Praxis, die Differenz zwischen Erst- und Zweitstimmen einseitig mit Überhangmandaten auszugleichen, gegen das Grundgesetz verstößt.
14.01.2013
, 21:46 Uhr
Mit dem Kompromiss, einfach noch einmal Ausgleichssitze als Kompensation zu erfinden, machen es sich die Parteien viel zu einfach. Niemand kann einen Bundestag mit 800 oder mehr Abgeordneten wollen. Dadurch wird die Politik nicht besser, aber viel teurer. Neue Lösungen müssen her.