Entscheidung zum „Schrumpeltomaten“-Patent vertagt
München (dpa) - Kann eine Tomate patentiert werden? Diese Frage beschäftigt seit Jahren das Europäische Patentamt in München. Eine Entscheidung dazu ist nun verschoben worden - erst soll grundsätzlich geklärt werden, ob Erzeugnisse von Pflanzenzüchtungen überhaupt patentierbar sind.
Eine Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München setzte die Verhandlung über das „Schrumpeltomaten“-Patent am Dienstag wegen einiger ungeklärter Rechtsfragen aus, wie Behördensprecher Rainer Osterwalder am Abend mitteilte. Nun soll die Große Beschwerdekammer des Amtes darüber befinden, ob Früchte und Samen spezieller biologischer Pflanzenzüchtungen überhaupt patentiert werden dürfen. Die Große Beschwerdekammer ist das höchste Rechtsprechungsorgan des EPA, ihre Entscheidungen sind für alle Kammern bindend.
Durch die Aussetzung des Verfahrens ist mit einer Entscheidung zum Patent auf die dunkelroten, runzeligen Tomaten vorerst nicht zu rechnen. Die Früchte der speziellen Züchtung enthalten besonders wenig Wasser und sind gut für die Ketchup- und Soßenproduktion geeignet. Vor acht Jahren ließ sich das israelische Landwirtschaftsministerium die „Schrumpeltomate“ patentieren. Wenig später legte der niederländische Konzern Unilever Einspruch ein, seitdem wird über das Patent EP 1211926 gestritten.
Auch an die Große Beschwerdekammer wurden Rechtsfragen zum Tomaten- und dem fast identischen Brokkoli-Patent schon einmal verwiesen. Im vergangenen Jahr sollte sie klären, ob herkömmliche Züchtungsverfahren von Pflanzen und Tieren patentiert werden können. Die Kammer entschied dagegen - Patente „auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren“ seien nicht zulässig. Das bedeutet, dass Erzeugnisse der speziellen Pflanzen patentiert werden dürfen, die konventionellen Züchtungsverfahren aber nicht. Genau diese Frage soll nun abschließend und verbindlich geklärt werden. Vor der Verhandlung am Dienstag hatten Demonstranten vor dem EPA gegen „Patente auf Leben“ protestiert.