Ex-Ministerpräsident Müller wird Verfassungsrichter
Berlin (dpa) - Nach einigem Zittern hat es doch geklappt: Der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) wird künftig an wichtigen Urteilen in Karlsruhe mitwirken. Der Bundesrat wählte ihn am Freitag einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht, ebenso die 52-Jährige Sybille Kessal-Wulf.
Zu Beginn gedachte die Länderkammer der Neonazi-Opfer. Die Bundesländer sicherten zu, die Morde zusammen mit dem Bund zügig aufzuklären und Konsequenzen aus Fehlern der Sicherheitsbehörden zu ziehen. Bundesratspräsident Horst Seehofer (CSU) sagte: „Wir bedauern zutiefst, dass diese Taten nicht verhindert werden konnten und Opfer und Angehörige unberechtigten Verdächtigungen ausgesetzt waren.“
Wichtige Entscheidungen des Bundesrates im Überblick:
FAMILIENPFLEGEZEIT: Sie kann kommen - ab 1. Januar haben Berufstätige die Möglichkeit, ihre Angehörigen leichter zu Hause zu pflegen. Sie können für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang mit Zustimmung des Arbeitgebers die Arbeitszeit verringern. Um die Gehaltseinbußen abzufedern, ist in dieser Zeit eine Aufstockung des Lohns vorgesehen. Diesen „Vorschuss“ müssen die Betroffenen später wieder abarbeiten.
TERRORISMUSBEKÄMPFUNG: Die Anti-Terror-Gesetze gelten vier Jahre weiter. Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste können damit auch künftig Informationen über Terrorverdächtige bei Banken und Airlines einholen. Neu sind Abfragen bei zentralen Stellen, wodurch die Arbeit der Ermittler erleichtert werden soll.
KINDER I: Das Schutzgesetz für Kinder in Problemfamilien liegt auf Eis. Der schon vom Bundestag ohne Gegenstimmen gebilligte Gesetzentwurf von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) fiel durch. Nun hat die Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss für einen Kompromiss anzurufen. Die Länder erwarten, dass der Bund die Kosten für die geplanten Familienhebammen dauerhaft übernimmt. Auch sollen sie Kinder und Eltern sechs Monate statt nur acht Wochen betreuen.
KINDER II: Die Rechte von Kindern sollen nach dem Willen des Bundesrates im Grundgesetz verankert werden. Mit der Ergänzung des Grundgesetzes soll sich der Staat verpflichten, „für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen“.
TIERSCHUTZ: Bären, Elefanten und andere Wildtiere sollen nicht länger im Zirkus zur Schau geboten werden. Eine Verordnung der Bundesregierung soll für ein solches Wildtierverbot sorgen.
TELEKOMMUNIKATION: Auf besseren Schutz vor teuren Warteschleifen bei Servicenummern müssen Telefonkunden noch warten. Der Bundesrat stoppte die Neuregelung und rief den Vermittlungsausschuss an. Strittig sind aber Aspekte wie der Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gebieten.
ARBEITSMARKT: Grünes Licht bekam die Reform der Fördermaßnahmen für Arbeitslose: Dazu gehören die umstrittenen Einschnitte beim Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer, aber auch Nachbesserungen beim Eingliederungszuschuss für Ältere und bei der Einstiegsqualifizierung für junge Menschen.
UMWELT: Das Abfallgesetz zur besseren Wiederverwertung von Müll muss warten. Vor allem rot-grün regierte Länder befürchten einen zu geringen Einfluss der Kommunen bei diesem Milliardengeschäft. Mit dem Gesetz soll der Müll angesichts knapper werdender Ressourcen verstärkt als Rohstoffquelle genutzt werden, statt in einer der 70 Verbrennungsanlagen zu landen.
TOURISMUS: Der Bundesrat will für Fahrten mit Ausflugsschiffen noch bis Ende 2013 für eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 7 Prozent kämpfen - und dazu einen Gesetzentwurf von Rheinland-Pfalz in den Bundestag einbringen. Der soll verhindern, dass die Steuer zum 1. Januar 2012 auf den vollen Satz von 19 Prozent springt.
KOMMUNALFINANZEN: Der Streit zwischen Bund und Ländern über die finanzielle Entlastung der Kommunen ist beendet. Sie können mit einer Entlastung bei der Grundsicherung für bedürftige Rentner rechnen, die der Bund schrittweise bis zur vollen Höhe übernimmt. Allein zwischen 2012 und 2015 dürften das unterm Strich etwa 12 Milliarden Euro sein.