Fall Mollath: Ministerin sieht keine Fehler
Beate Merk räumt allerdings ein, dass das Schicksal des 56-Jährigen sie bewegt.
München. Es sind wenige trockene Sätze — und doch sind diese vielleicht die entscheidende Neuigkeit in dieser Sitzung des Mollath-Untersuchungsausschusses. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die nicht nur unter schwerem Beschuss der Opposition steht, sondern sich auch Kritik vom Koalitionspartner FDP anhören muss, sitzt auf dem Zeugenstuhl. Und sagt dann diesen komplizierten Satz: „In meinen Einlassungen und Argumentationen zu diesem Fall wurde nicht erkennbar, dass mich menschlich und persönlich das Schicksal eines Menschen, der seit nun bald sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht ist, bewegt.“
Gemeint ist Gustl Mollath, der 2006 per Gerichtsurteil in die Psychiatrie eingewiesen wurde und seither dagegen ankämpft. Am Dienstag sagte er selbst im Untersuchungsausschuss des Bayrischen Landtags aus.
Dennoch hat es bis gestern gedauert, dass Merk einräumt, dass seine Geschichte sie nicht kalt lässt. Das Urteil gegen Mollath sei schnell als Fehlurteil bezeichnet worden, sagt sie und betont: „Sie können mir glauben, sowas lässt mir keine Ruhe.“ Wichtig sei ihr, „dass aufgeklärt wird, ob Herrn Mollath zu Recht oder zu Unrecht die Freiheit entzogen wurde“. All dies sind Sätze, die viele gern früher von ihr gehört hätten.
Ansonsten argumentiert Merk so, wie schon mehrmals in den vergangenen Jahren im Rechtsausschuss — gewohnt sachlich, kühl und manchmal genervt. Sie sagt, dass sie nichts für Mollath habe tun können — weil ihr wegen der Unabhängigkeit der Justiz die Hände gebunden seien. Erst im November 2012 habe sie handeln können — als es „massive Zweifel an tragenden Feststellungen“ im Gerichtsurteil gegen Mollath gegeben habe.
Ansonsten geht es in der mehr als dreieinhalbstündigen Vernehmung Merks um die dicken Fragezeichen, die der Fall Mollath aufwirft. Es geht um all die möglichen Fehler und Versäumnisse, die der Justiz vorgeworfen werden. Merk sagt dazu quasi nichts. Sie werde Entscheidungen der unabhängigen Justiz nicht kommentieren, sagt sie immer wieder.
Eine der zentralen Fragen: Warum wurde nach Hinweisen Mollaths auf mögliche Schwarzgeldverschiebungen bei der HypoVereinsbank kein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Dazu sagt Merk, Mollath habe damals keine zureichenden, tatsächlichen Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht einer Straftat vorgetragen. „Ich sehe auch heute keinen Fehler“, sagt sie. Einer der damals zuständigen Staatsanwälte, der heutige Schwabacher CSU-Oberbürgermeister Matthias Thürauf, sagt — als vorläufig letzter Zeuge im Ausschuss —, er könne sich überhaupt nicht erinnern.
Wie es mit Mollath weitergeht — ob er weiter in der Psychiatrie bleiben muss oder auf freien Fuß kommt: Das entscheidet nicht der U-Ausschuss. Gespannt wird jetzt darauf gewartet, wie das Landgericht Regensburg über den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft entscheidet.