Forschungs-Freibrief verstößt gegen Menschenwürde

Abgeordnete sehen ihre Ablehnung „fremdnütziger“ Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Patienten bestätigt.

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Berlin. Die Bundestagsabgeordneten Kordula Schulz-Asche (Grüne), Ulla Schmidt (SPD), Uwe Schummer (CDU) und Kathrin Vogler (Linke) sehen sich in ihrer Gemeinschafts-Initiative gegen die „fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen“ bestätigt. Gemeinsam hatten sie einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium gestoppt und in dieser Woche zunächst eine Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss durchgesetzt. Ergebnis aus Sicht der Abgeordneten: „Die Sachverständigen haben bestätigt, dass die vom Gesundheitsministerium geplante Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen, die davon keinen individuellen Nutzen haben, ein Verstoß gegen die Menschenwürde ist.“

Mit einer Öffnung der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen müsse aus Sicht der Experten sensibel umgegangen werden. Es bestehe kein Bedarf, das geltende Verbot einer solchen Forschung aufzuweichen. Vielmehr müsse am heutigen Schutzniveau für Patienten festgehalten werden.

Ursprünglich war geplant, über die Forschung an Demenzerkrankten bereits Ende September im Deutschen Bundestag abzustimmen. Fachleute und Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben jedoch gegen diese vorgesehene Regelung erhebliche Bedenken geäußert. Auf Initiative der vier Abgeordneten wurde die Anhörung zu diesem ethisch brisanten Thema am Mittwoch angesetzt und damit die Entscheidung vertagt.

Bereits im Vorfeld konnte der Änderungsantrag die meisten Unterstützer um sich vereinen. „Die sechs Sachverständigen der Befürworter einer Gesetzesänderung konnten nicht überzeugen. Es blieb offen, wie eine Patientenverfügung spezifisch ausgestaltet sein müsste, um einen ausreichenden Schutz für Probanden zu bieten. Die Verfügung ist daher weder praktikabel noch entspricht sie geltenden medizinischen und ethischen Standard klinischer Forschung“, so das Fazit des Sachverständigen Eckhard Nagel von der Universität Bayreuth. „Die Anhörung machte deutlich: Der Schutz dieser höchst vulnerablen Personengruppe darf nicht aufgeweicht werden. Mit einer Änderung der Gesetzeslage wären heute unabsehbare Folgen zum Nachteil der Patienten verbunden“, so die vier Abgeordneten. Im November wird der Bundestag abstimmen.