BGH: Eltern kann Schadenersatz für fehlenden Kita-Platz zustehen
Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
20.10.2016
, 14:14 Uhr
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.